Ich habe mal eine Frage zur Staatsangehörigkeit meines ungeborenen Kindes:
Ich selbst habe den italienischen Pass und mein Mann den deutschen.
Können wir für unser Kind die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen?
Wie müssen wir dann vorgehen?
Mitglied inaktiv - 23.02.2007, 16:47
Antwort auf:
Doppelte Staatsangehörigkeit
Hallo,
Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte).
Voraussetzung ist, dass das Kind anerkannt ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2007
Antwort auf:
Doppelte Staatsangehörigkeit
Hallo, ist bei uns genauso, ich habe auch beide Staatsangehörigkeiten. Also bei uns ging das automatisch per Rinwohnermeldeamt, Du musst nur auf dem Fragebogen zur Anmeldung des Kindes nach Geburt beide Staatsangehörigkeiten angeben. Und gebe dem italienischen Konsulat bescheid über die Geburt. Das wars. Ciao Diana
Mitglied inaktiv - 26.02.2007, 09:27
Antwort auf:
Doppelte Staatsangehörigkeit
Super vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 26.02.2007, 11:52