Julisa
Meine Tochter ( 10) hat auf Klassenfahrt, beim rumblödeln mit einem Besenstiel versehentlich die Zimmertür getroffen, welche nun (laut ihrer Aussage) eine kaum sichtbare winzige Delle hat. Ihrer Klassenlehrer meinten zu ihr dass ich das meiner Haftpflichtversicherung melden müsse damit diese den Schaden übernimmt. Da mein Kind zur "Tatzeit" aber nicht unter meiner Aufsicht stand ist die Versicherung der Meinung dass die Versicherung der Schule dafür aufkommen müsste. Die Schule sieht das natürlich wieder anders. Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich im dümmsten Fall aus eigener Tasche zahlen?
Hallo, das Kind ist deliktfähig u haftet grds. wenn es die Einsichtsfähigkeit in dem Fall gehabt hat. Eigentlich übernimmt dies die Haftpflicht - wenn man das Kind entsprechend selber (!) mit versichert hat, also nicht nur als Eltern wegen der Aufsichtspflichtverletzung versichert sind. Das gilt es zu klären. Liebe Grüße NB
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