Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Splittung der Elternzeit

Frage: Splittung der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, danke vorab für Ihre Antwort zum Muttergeld. Nun habe ich noch weitere Fragen: 1. ) Mein Freund möchte auch 2 Monate Elternzeit sowie 2 Monate Elterngeld beantragen. Da es nur eine kleine Firma ist, haben sich mein Freund und sein Chef auf folgende Regelung geeinigt: Die 2 Monate werden in eine 4-Tage Woche umgewandelt. Also statt zwei Monate am Stück frei, 40 Wochen lang eine 4-Tage-Woche. Ist das rechtlich möglich? 2.) Für welche Monate würde man dann Elterngeld beantragen? Evtl. zwei Monate am Stück (Januar, Februar) oder ist das versicherungstechnisch nicht möglich? IM Voraus vielen Dank für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo er darf in den 2 Monaten nur 30 Std/ Wo. arbeiten, dann hat er Anspruch auf den Basisbetrag. Der Rest gehört zu EZ. Praktisch nimmt er doch 40 Wo. EZ und arbeitet in dieser TZ. Das geht. Er muss für mind. 2 Mo. EZ am Stück beantragen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Habt ihr mal bei der Elterngeldstelle nachgefragt? Man darf ja bis 30 Stunden arbeiten, allerdings wird dann das Elterngeld angerechnet. Am Ende habt ihr dann evtl weniger Geld bei der Lösung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frau von der Elterngeldstelle hat mir heute morgen erklärt, dass Elterngeld und Elternzeit das selbe wäre.... Ja, schön wenn man so kompetent von Unwissenden beraten wird. Stimmt, das mit den 30 Stunden ist aber auch möglich. Mmmh, bin zu schwanger für so ein Papierkram...Kopf ist voll von Babykram :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso das gleiche. Elternzeit kann man 3 Jahre nehmen. Elterngeld bekommt man 1 Jahr 67% seines Gehaltes, mindestens aber 300 Euro(die 2 Monate Mutterschutz zählen dazu). Man kann es splitten auf 2 Jahre, bekommt dann die Hälfte(evtl ein Vorteil bei den Steuern, da man sonst vielleicht nachzahlen muss). Wenn beide Elterngeld beantragen, sind es 14 Monate, Wenn man in der Elternzeit arbeiten geht, bis 30 Stunde sind möglich, und Elterngeld bezieht, wird das Gehalt im 1. Jahr mit angerechnet. Deswegen denke ich mal, bei eurer Lösung wird für den Papa nicht so viel Elterngeld überbleiben. Probiert es doch online mal mit einem Elterngeldrechner.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1) Nein. Ihr müsst nach Ablauf der 14 Monate eure Gehaltsabrechnungen für diese 14 Monate in denen ihr einen Elterngeldbezug hattet bei der Elterngeldstelle einreichen. Daraufhin wird dann RÜCKWIRKEND nachgerechnet, ob ihr die korrekte Menge Elterngeld erhalten habt. Wenn dein Freund also keine 2 Monate nachweisen kann, in denen er in Elternzeit war und somit einen Anspruch auf Elterngeld hatte, wird er keins bekommen. Wenn er z.B. nachweisen kann, dass er 2 Monate lang 30 Wochenstunden in Elternzeit gearbeitet hat, wird er für diese 2 Monate Elterngeld bekommen. Mindestens 300 Euro und der Rest wird mit dem Einkommen verrechnet. 2) Wenn er zwei Monate Elterngeld beantragt muss er für diese zwei Monate in Elternzeit sein. Welche zwei Monate das während der 14 Monate, die ihr gemeinsam habt sind, ist im Grunde egal. Allerdings müsstest du ggf. 2 Monate lang deine Elternzeit unterbrechen, wenn ihr die vollen 14 Monate ausschöpfen wollt. Wenn ihr gleichzeitig in Elternzeit seid, sind es ja dann nur noch 12 Monate. 3) Wenn dein Freund z.B. ein Jahr lang weniger Stunden in Elternzeit arbeitet (Vorschlag seines AGs), hätte er für dieses Jahr Anspruch auf Elterngeld. Du dann allerdings überhaupt nicht. UND sein Gehalt (also das Gehalt aus den maximal 30 Arbeitsstunden) würde auf das Elterngeld angerechnet (s.o.). VlG Annette PS: Dein Freund muss gar nichts mit seinem Chef absprechen. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch den er hat, kein Bonbon vom Arbeitgeber.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...