Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke vorab für Ihre Antwort zum Muttergeld. Nun habe ich noch weitere Fragen: 1. ) Mein Freund möchte auch 2 Monate Elternzeit sowie 2 Monate Elterngeld beantragen. Da es nur eine kleine Firma ist, haben sich mein Freund und sein Chef auf folgende Regelung geeinigt: Die 2 Monate werden in eine 4-Tage Woche umgewandelt. Also statt zwei Monate am Stück frei, 40 Wochen lang eine 4-Tage-Woche. Ist das rechtlich möglich? 2.) Für welche Monate würde man dann Elterngeld beantragen? Evtl. zwei Monate am Stück (Januar, Februar) oder ist das versicherungstechnisch nicht möglich? IM Voraus vielen Dank für die Antwort.
Hallo er darf in den 2 Monaten nur 30 Std/ Wo. arbeiten, dann hat er Anspruch auf den Basisbetrag. Der Rest gehört zu EZ. Praktisch nimmt er doch 40 Wo. EZ und arbeitet in dieser TZ. Das geht. Er muss für mind. 2 Mo. EZ am Stück beantragen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Habt ihr mal bei der Elterngeldstelle nachgefragt? Man darf ja bis 30 Stunden arbeiten, allerdings wird dann das Elterngeld angerechnet. Am Ende habt ihr dann evtl weniger Geld bei der Lösung.
Mitglied inaktiv
Die Frau von der Elterngeldstelle hat mir heute morgen erklärt, dass Elterngeld und Elternzeit das selbe wäre.... Ja, schön wenn man so kompetent von Unwissenden beraten wird. Stimmt, das mit den 30 Stunden ist aber auch möglich. Mmmh, bin zu schwanger für so ein Papierkram...Kopf ist voll von Babykram :)
Mitglied inaktiv
Wieso das gleiche. Elternzeit kann man 3 Jahre nehmen. Elterngeld bekommt man 1 Jahr 67% seines Gehaltes, mindestens aber 300 Euro(die 2 Monate Mutterschutz zählen dazu). Man kann es splitten auf 2 Jahre, bekommt dann die Hälfte(evtl ein Vorteil bei den Steuern, da man sonst vielleicht nachzahlen muss). Wenn beide Elterngeld beantragen, sind es 14 Monate, Wenn man in der Elternzeit arbeiten geht, bis 30 Stunde sind möglich, und Elterngeld bezieht, wird das Gehalt im 1. Jahr mit angerechnet. Deswegen denke ich mal, bei eurer Lösung wird für den Papa nicht so viel Elterngeld überbleiben. Probiert es doch online mal mit einem Elterngeldrechner.
Mitglied inaktiv
1) Nein. Ihr müsst nach Ablauf der 14 Monate eure Gehaltsabrechnungen für diese 14 Monate in denen ihr einen Elterngeldbezug hattet bei der Elterngeldstelle einreichen. Daraufhin wird dann RÜCKWIRKEND nachgerechnet, ob ihr die korrekte Menge Elterngeld erhalten habt. Wenn dein Freund also keine 2 Monate nachweisen kann, in denen er in Elternzeit war und somit einen Anspruch auf Elterngeld hatte, wird er keins bekommen. Wenn er z.B. nachweisen kann, dass er 2 Monate lang 30 Wochenstunden in Elternzeit gearbeitet hat, wird er für diese 2 Monate Elterngeld bekommen. Mindestens 300 Euro und der Rest wird mit dem Einkommen verrechnet. 2) Wenn er zwei Monate Elterngeld beantragt muss er für diese zwei Monate in Elternzeit sein. Welche zwei Monate das während der 14 Monate, die ihr gemeinsam habt sind, ist im Grunde egal. Allerdings müsstest du ggf. 2 Monate lang deine Elternzeit unterbrechen, wenn ihr die vollen 14 Monate ausschöpfen wollt. Wenn ihr gleichzeitig in Elternzeit seid, sind es ja dann nur noch 12 Monate. 3) Wenn dein Freund z.B. ein Jahr lang weniger Stunden in Elternzeit arbeitet (Vorschlag seines AGs), hätte er für dieses Jahr Anspruch auf Elterngeld. Du dann allerdings überhaupt nicht. UND sein Gehalt (also das Gehalt aus den maximal 30 Arbeitsstunden) würde auf das Elterngeld angerechnet (s.o.). VlG Annette PS: Dein Freund muss gar nichts mit seinem Chef absprechen. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch den er hat, kein Bonbon vom Arbeitgeber.
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