Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sperrfrist nach Erziehungsurlaub

Frage: Sperrfrist nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, aus Kostengründen wollen wir demnächst nach Hamburg ziehen. Dann wäre ich jedoch etwa 120 km von meiner jetzigen Arbeitsstätte entfernt. Zum 01.07.03 endet mein Erziehungsjahr. Meine jetzige Chefin müßte mich ja danach noch übernehmen. Nur ich kann dann unmöglich so weit zur Arbeit fahren. Sollte es mir nicht gelingen, bis dahin einen Job zu finden, müßte ich mich arbeitslos melden. Wird mir dann eine Sperrfrist auferlegt oder bekomme ich gleich Arbeitslosengeld? Ich war noch nie arbeitslos und kenne mich deshalb gar nicht aus. Danke für eventuelle Tips. Kati


Mitglied inaktiv

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Hallo!Als ich zu meinem Mann gezogen bin habe ich auch kündigen müssen da es zu weit weg war.Gesperrt wurde ich nicht.Drücke Dir die Daumen.Ich denke schon das Du nicht gesperrt wirst.Gruß Diana


Mitglied inaktiv

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hallo, wir ziehen um, weil mein man noch immer in Hamburg abeitet und hier keine findet. Er sucht schon über zwei Jahre. Wenn ich jetzt wieder anfange zu arbeiten, muß ich meine Tochter (dann 1 Jahr) zur TM bringen, da ein Mitnehmen in meine jetzige Firma nicht mehr wie abgesprochen geht.( Es sind noch zwei weitere von drei schwanger) Ich müßte länger bleiben(10 - 22 Uhr) Eine TM ist hier nicht zu kriegen. Wenn es mit dieser geklappt hätte, wären die Kosten und die Benzinkosten (80 km) höher als das Geld was ich zusätzlich verdienen kann. Mein Mann fährt jetzt täglich 160 km.Jetzt suche ich auch Arbeit in Hamburg. Die ersten Bewerbungen laufen. Um die Kosten so gering wie möglich zuhalten müssen wir dann dort hin ziehen. Es fällt mir schwer genug hier wegzugehen, da hoffe ich natürlich, dass es uns auch hilft. Ich danke für Ihre nochmalige Antwort. Kati


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