Hallo meine Frage , nach der Geburt meiner Tochter war ich mit meinen Partner nur beim
Standesamt dort haben wir die Vaterschaft anerkannt und seinen Namen als Nachnamen gewählt . Um das Sorgerecht haben wir uns noch nicht gekümmert , also habe aktuell ich das alleinige Sorgerecht ( was mir auch lieber ist )
Meine Frage , kann er alleine zum Jugendamt das Sorgerecht beantragen ? Würde ich informiert
Werden ? Brauchen die meine Zustimmung ???
von
NinchenG1989
am 04.11.2019, 00:50
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
außergerichtlich braucht er die Zustimmung. Die ist aber gerichtlich zu ersetzen, da hat er mehr als gute Chancen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Sorgerecht
Beantragen kann er es alleine aber er braucht deine Zustimmung gibst du nicht und er bleibt dabei wird es auf eine Gerichtsverhandlung hinaus laufen und ganz ehrlich? Erklären Mal dem Richter warum der Vater zwar dem Baby seinem Namen geben darf aber nicht das halbe Sorgerecht bekommen sollte.
Er würde es wohl kriegen
von
misses-cat
am 04.11.2019, 06:40
Antwort auf:
Sorgerecht
Er kann ohne deine Zustimmung das SG beantragen, er ist ja bereits als Vater eingetragen.
Du würdest darüber informiert und bei Verweigerung einer Zustimmung entscheidet das Familiengericht.
Die Chancen sind meiner Meinung nach ca. 100% das er es bekommt. Es sei denn, du kannst wirklich sehr gute Gründe geltend machen, warum er nicht zur Sorge fähig wäre/ungeeignet wäre.
von
cube
am 04.11.2019, 09:39