Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sorgerecht/vs-anerkennung/geburtsurkunde etc.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sorgerecht/vs-anerkennung/geburtsurkunde etc.

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so, jetzt muss ich doch noch mal genauer nachfragen. mein freund und ich, nicht verheiratet, leben zusammen und bekommen ende oktober unser erstes kind. auf was muss ich denn jetzt rechtlich achten? was muss ich machen, damit er ganz normal das sorgerecht hat und auch sonst eben der vater wie bei verheirateten paaren ist? reicht da die eintrgung in der geburtsurkunde? wie gebe ich ihm das sorgerecht? muss er eine vaterschaftsanerkennung unterschreiben? etc. etc. ....


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Hallo, also dein Freund muss die Vaterschaft anerkennen um überhaupt in der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Beim Standesamt wenn ihr die Geburtsurkunde des Kindes holt oder auch jetzt schon beim Jugendamt könnt ihr das machen. Beim JA muss auch die Sorgerechtserklärung unterschrieben werden. Dein Kind kann sogar seinen Namen annehmen wenn du das willst. Ansonsten hat er die gleichen rechte wie ein verh. Papa... Hoffe konnte dir weiterhelfen und alles gute zur bevorstehenden Geburt. Immer schön atmen und atmen...*g* Andrea und Noah (geb. ende Oktober 02)*g*


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ok, danke schonmal für die antworten. kann ich denn das sorgerecht auch schon vor der geburt meinem freund geben oder geht das erst, wenn das kind da ist? und wenn er vor der geburt die vaterschaft anerkannt hat, kann er dann auch das kind beim standesamt anmelden, wenn ich noch im krankenhaus liege?


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Hi, also es ist möglich die Vaterschaft VOR der Geburt zu klären, indem ihr einen Termin beim Jugendamt macht und dort musst du der Anerkennung des Vaters zustimmen und der Vater die Anerkennung unterschreiben. Ohne deine Zustimmung bleibt die Vaterschaft offen, also am Besten beide gleich hingehen. Kostet auch nichts. Wenn ihr das mit dem Jugendamt abklärt, dann kann dabei auch die "Sorgeerklärung" von euch beiden abgegeben werden. Jeder von euch muss dem Jugendamt gegenüber schriftlich erklären, dass ihr die gemeinsame Sorge für das Kind ausüben wollt. Ist vor der Geburt möglich und auch kostenlos. Wie Frau Bader sagt, ist das aber nicht so einfach zu widerufen. Macht ja nix, solange ihr miteinander zurecht kommt. Mit dem Standesamt sollte es kine Probleme begen. Könnt ja eine Vollmacht ausstellen und den Ausweis mitgeben. Ansonsten sollten die Unterlagen vom Arzt dabei sein.... am besten fragen! cu


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