Mitglied inaktiv
Hallo! Ab 1.11. möchte ich 4 Tage pro Woche Teilzeit wieder arbeiten. Mein Erholungsurlaub wurde daher schon von 29 auf 23 Tage "reduziert" bzw. "umgerechnet". Wie sieht das mit den Sonderurlaubstagen bei Erkrankung des Kindes aus? Meines Wissens stehen einem da 10 Tage pro Jahr zu. Werden die dann auch auf 7 Tage oder so gekürzt, weil meine Woche ja nicht 5, sondern 4 Tage hat? Dann hab ich noch eine Frage. Da ich im November anfange, hat dieses Jahr ja für mich nur 2 Monate. Hab ich trotzdem den vollen Anspruch auf 10 Tage? Oder falls diese gekürzt werden, auf 7 Tage? Ich frag das nur zur Sicherheit, will es auf keinen Fall drauf anlegen, aber eine Bekannte erzählte mir, dass die Kinder gerade in den ersten Wochen in der Kita oft krank werden, weil sie sich bei den anderen schneller anstecken, als vorher zu Hause, wenn man nur ab und zu mal in einer Krabbelgruppe war... Ganz vielen Dank für Ihre Mühe und ein schönes Pfingstfest, wuki
Hallo, im § 45 SGB V steht dazu nichts. Ich bin nicht sicher. Fragen Sie bitte mal bei der KK nach. Das Ergebnis würde mich auch interessieren! Liebe Grüsse, NB
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