Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderurlaub des Ehegatten bei Geburt des Kindes

allissa

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Sehr geehrte Frau Bader, wir rätseln gerade mit meinen Mann ob er bei Geburt unseres Kindes die Arbeit verlassen darf und dafür bezahlt freigestellt werden muss?! Hier die Fakten: Mein Mann unterliegt keinen Tarifvertrag! In seinen Arbeitsvertrag ist nur folgender Wortlaut vermerkt: .... Anspruch auf Arbeitsentgelt bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes der Arbeit fernbleiben muss.Das Entgelt während der Dauer der Verhinderung ist durch den Arbeitnehmer bei seiner Krankenversicherung zu beantragen ...... laut meiner Ansicht wird hier doch nur der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes ausgeschlossen!? Steht meinen Mann der Sonderurlaub bei Geburt zu? Vielen Dank für Ihre Hilfe! LG Allissa


Colien07022004

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Hallo, ein Recht auf Sonderurlaub bei Geburt besteht nicht! Es unterliegt dem guten Willen des Chefs, ob er es gestattet. Wenn ein Kind erkrankt, übernimmt die Krankrankenkasse die Kosten der Freistellung (65% des Gehaltes), dass ist gängige Praxis. 10 bezahlte Krankentage hat jeder der Eltern (aber es sind nur 65% des Gehaltes). LG


Colien07022004

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Die Bescheinigung für die Kindkranktage erhälst du beim Kinderarzt und diese werden bei der Krankenkasse eingereicht.. LG


-chOcO-

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Man hat sehr wohl Recht auf Sonderurlaub bei Geburt des Kindes. Geregelt durch den § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das hat nichts mit gutem Willen des Chefs zu tun. http://www.finblog.de/sonderurlaub-todesfall-hochzeit-geburt-umzug/


Colien07022004

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Der Tod der Angehörigen ist sehr wohl geregelt. Aber nicht in jeder Satzung ist die Geburt geregelt!


-chOcO-

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Das BGB regelt das. Hab ja nicht umsonst den Link gepostet. Und wenn man Google kurz bemühlt, findet man etliche Treffer mit gleichlautendem Ergebnis. Und wer redet hier bitte vom Tod eines Angehörigen? Das war doch gar nicht die Frage.


Mitglied inaktiv

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bei uns gibt es 34 tage urlaub. sonderurlaub gibt es weder bei umzug, noch bei geburt.


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