Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann und ich werde voraussichtlich im Dezember unser zweites Kind bekommen. Da unsere Eltern nicht die Möglichkeit haben unseren einjährigen Sohn vollzeit zu betreuen, muß mein Mann das übernehmen. Das heißt, Urlaub nehmen. Jetzt haben wir zufällig mitbekommen, dass es für Väter ein Anrecht auf Sonderurlaub gibt, wenn sich ein solcher Fall wie unserer ergibt. Meine Fragen: 1. Was für Bedingungen müssen genau erfüllt sein um diesen Sonderurlaub zu erhalten? 2. Wie kurzfristig kann dieser beantragt werden? (Ich weiß ja nicht wenn unser Kind sich entscheidet zu kommen) 3. Wo muß dieser S-urlaub beantragt werden und wer übernimmt die Kosten? Arbeitgeber, Krankenkasse, Jugendamt,...??? 4. Wie viele Tage bekommt man? Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr Dankbar MfG Heike Weber
Hallo, Sonderurlaub nur aus Vertrag oder Tarifvertrag. Ansonsten: Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Manchen / viele AG gewähren aus dem Tarifvertrag oder aus dem individuellen Arbeitsvertrag / Betrioebvereinbarung heraus Sonderurlaub für die geburt eines Kindes. Ist nicht überall so sondern eben unterschiedlich. Evtl. kann Dein Mann unbez. Urlaub nehmen und sich das von der Krankenkasse z. T. erstatten lassen. Dazu braucht es aber eine Bescheinigung vom Gynäkologen. Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, voraussichtlich wird mein Kind Anfang April 2018 zur Welt kommen. Neben meiner Berufstätigkeit studiere ich. Da meine Abschlussarbeit kurz bevor steht, würde ich gerne 6 Monate Sonderurlaub beantragen. Die würden dann direkt vor dem Zeitraum des Mutterschutzes liegen. Während des Sonderurlaubes erhalte ich keinen Lohn. Wird dies ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann wird Elternzeit nach der Geburt unseres dritten Kindes nehmen. Nun steht ihm laut Arbeitsvertrag ein Tag Sonderurlaub zur Geburt des Kindes zu. Verfällt dieser Tag, wenn er direkt Elternzeit nimmt? Mit freundlichen Grüßen S.
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 35. Woche schwanger und erwarte im August unser drittes Kind. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich allerdings seit Mai 2017 im unbezahlten Sonderurlaub, dieser ist bis Mai 2019 vereinbart. Nun bin ich aktuell etwas überfordert wie sich der Mutterschutz und die Elternzeit in diesem F ...
Guten Morgen Ich bin etwas besorgt, und zwar lebe ich seit Januar 2017 in Ägypten. Habe Sonderurlaub für 2 Jahre von meinem Arbeitgeber erhalten, somit in dieser Zeit kein Einkommen gehabt. Ich wollte ab Januar 2019 wieder zurück nach Deutschland und wäre dann auch wieder in meinem Job ( Altenpflege) eingestiegen. Nun bin ich schwanger. Wenn ic ...
Guten Tag, Unser Kindergarten hat kommende Woche einen Schließtag. Da wir beide Eltern berufstätig sind, ist verabredet, dass meine Schwiegermutter an dem Tag zu uns kommt und auf die Kinder aufpasst. Nun hat mein Schwiegervater die Grippe und es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich meine Schwiegermutter ansteckt. Sollte dies plötzlich der Fal ...
Sehr geehrte Frau Bader, laut TV ÖD gibt es einen Tag Sonderurlaub bei Niederkunft eines Kindes. Nun lehnt mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Sonderurlaub ab, mit der Begründung, dass es sich bei einer Adoption nicht um eine Niederkunft handelt. Darf er das? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sehr geehrte Frau Bader, seit 2005 bin ich im öffentlichen Dienst bei der Stadt tätig. Zurzeit bin ich in Elternzeit, arbeite jedoch unbefristet bei einer anderen Gemeinde in Teilzeit mit 19,5 Stunden (die Nebenbeschäftigung wurde genehmigt). Ich möchte die Stelle auch in den nächsten 5-10 Jahren weiter ausüben (kürzere Wegstrecke und somit i ...
Guten Tag, hat man als Vater des Kindes Anspruch auf Sonderurlaub wenn das Kind am Sonntag geboren wurde? Für die Antwort bedanke ich mich schon im Vorraus. Schöne Grüße
Guten Tag liebe Frau Bader, momentan bin ich mit meinem zweiten Kind in der 16 SSW schwanger. Ich habe bei meinem ersten Kind bis zum 22.05.22 Elternzeit beansprucht. Mein Arbeitgeber ist eine Sparkasse, bei der ich ab diesem Zeitpunkt eigentlich wieder vertrieblichen Aufgaben nachgehen sollte. Vor einigen Wochen habe ich bereits mit meinem Arbe ...
Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner