Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderregelungen für die staatliche Förderung bei künstlicher Befruchtung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sonderregelungen für die staatliche Förderung bei künstlicher Befruchtung?

FairyTail

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, ich habe gelesen, dass es bei den Krankenkassen oder der staatlichen Förderung bzgl der künstlichen Befruchtung eine Altersgrenze gibt. Das Alter sollte bei Mann und Frau zwischen 25 Jahren und 40 Jahren liegen. Jetzt habe ich eine ungewöhnliche Frage: Ich bin 33 Jahre(absolut junggeblieben ;-) ) und mein Ehemann 21 Jahre. Wir sind seit 4 Jahren zusammen und bereits ein Jahr verheiratet und versuchen auch seit einem Jahr schwanger zu werden. Da ich eine Gelbkörperschwäche habe, kann es sein dass die künstliche Befruchtung eine Möglichkeit für uns ist. Nun ist er allerdings noch keine 25 Jahre und ich habe die Befürchtung, dass wir an diesem festgelegten System keine Unterstützung erhalten, obwohl ich dann eher in einem bedenklichen Bereich mit meinem Alter fallen würde. Gibt es hier Ausnahmen oder ist für Paare, die einen etwas NOCH unkonventionellen Altersunterschied haben, einfach die Zeit noch nicht reif? Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde mich erst einmal ausführlich zu dieser Frage medizinisch beraten lassen - mglw ist eine künstliche Befruchtung nicht nötig. Sie können versuchen, schriftlich per Antrag eine Ausnahmebewilligung zu erreichen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ich habe keine Ausnahmen/Regelungen, bei dem ihr eine Unterstützung bekommen würdet. Ich weiß, für euch ist das blöd - aber es hat ja nun auch einen bestimmten Grund, dass es diese Voraussetzungen gibt. Mind. 25 Jahre alt heißt halt, dass man entweder bereits arbeitet nach einer Ausbildung/Studium oder zumindest bald fertig ist mit dem Studium. Ebenfalls hat man doch eine deutlich größere Reife und Lebenserfahrung als mit 20 oder 21 und kann solche Entscheidungen doch mit etwas mehr Weitblick treffen als der 20-jährige Erstsemester, der in 2 Jahren evt. feststellt, dass er sein Studi-Leben doch gerne frei verbringen möchte. Und das finanzielle spielt mit rein. Als noch Azubi oder Student kann man nicht wirklich etwas zum Lebensunterhalt mit Kind beitragen. Ok, das hilft euch jetzt nicht weiter - aber ich kann die Voraussetzungen absolut nachvollziehen und ehrlicher weise finde ich, dass ein 21-jähriger nicht wirklich über die nötige Reife verfügt bzgl. Kinderplanung.


cube

Beitrag melden

der wird keinem oder nur wenigen sauer aufstoßen - auch nicht, dass hier die Frau älter ist als der Mann. Eher, dass er erst 17 war und du schon 29 bei Beginn euer Beziehung.


drosera

Beitrag melden

Hi, die Antwort auf eine Gelbkörperschwäche ist aber nicht eine künstliche Befruchtung (mit IUI oder IVF) sondern die Stabilisierung des Gelbkörpers. Das ist mit Medikamenten doch kein Problem und wird durch GKV gedeckt. Was sagt denn der Gyn dazu? Die Altersgrenze betrifft m.W. erst die Anträge zur Kostenübernahme in der KiWu-Klinik. Da würde ich erwarten, dass die dann auch zu medizinisch begründeten Ausnahmen beraten können. Es macht ha nun keinen Sinn zu warten, bis dein Mann 25 ist und du (die mit dem Problem) dann 37.


FairyTail

Beitrag melden

@Cube: Ich weiß ja nicht wie man pauschalisieren kann, dass man grundsätzlich keine Weitsicht hat oder in einer Ausbildung oder ein Student sein muss. Er hat bereits sein Abi und seine Ausbildung hinter sich und steht mit beiden Beinen fest im Leben. Nicht jeder Junger Mensch, ist nicht automatisch nicht bereit für eine Ehe/Kind/Haus. Wenn ich daran denke, hatte meine Oma mit 21 bereits ihr zweites Kind meine Mutter bereits ihr erstes. Mit 21 Jahren Kinder zu bekommen ist absolut nur "zu früh" und wenn man finanziell fest im Leben steht und einen gefestigten Charakter hat, kann man diese Entscheidung sehr gut treffen dürfen. Übrigens: wenn du meinst 17 Jahre wäre verwerflich ist es traurig, dass du dich da nicht weiterhin Informierst, denn es ist nicht Strafbar und selbst seine Familie ist dies nicht sauer aufgestoßen. Es gibt halt auch tatsächlich Menschen die in Jungen Jahren reifer sind, und es gibt auch die, die mit 30 noch bei der Mutter leben, jedoch sollte man selbst soviel Weitblick haben nicht alles zu pauschalisieren ;)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, brauche auch mal Ihren Rat, Hilfe oder die Richtung in die ich gehen kann. Auch weiss ich nicht welchen Rechtsanwalt ich in der folgenden Sache ggf. in Anspruch nehmen kann. Mir ist klar, dass ihre Auskunft nicht verbindlich sein kann, da Sie keine genauen Unterlagen usw. haben und so auf die Ferne nur meine Version „hören“. ...

Hallo Frau Bader, meine Marie geht seit ihrem 1. geburtstag im Juli in die Kinderkrippe, damit ich meinen Beruf weiter ausführen kann. Jetzt habe ich zum 31.12. die Kündigung bekommen. Laut dem neuen Betreuungsgesetz habe ich dann keinen Anspruch mehr auf einen Krippenplatz. Ich bekomme aber auch ohne Krippenplatz keine neue Arbeit. Jetzt wu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 6.Woche schwanger und befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dies endet zum 31.08.2010. Geburtstermin ist der 12.08.2010. So weit so gut, aber meine Chefin bekommt bis einschließlich Februar (1/2Jahr) Förderung für mich, mit der Bedingung der Nachbeschäftigung für ein halbes Jahr, also eben b ...

Hallo Frau Bader, gibt es eine Förderung für Kinderbetreuungskosten in Baden-Württemberg? Unter welchen Bedingungen wird diese gewährt? Danke vorab.

Sehr geehrte Frau Bader, laut Richtlinien unseres Kreises erhalten wir nur eine finanzielle Ermäßigung auf die Kosten der Kindertagespflege unseres U3-Kindes, wenn ich tatsächlich arbeite. Also wochentags während der Arbeitszeiten der Tagesmutter. Habe Wechselschichtarbeit, rotierend, und arbeite also auch am WE. Mein Argument, daß mein Kind ...

Hallo, meine Tochter 4jahre Besucht eine Integrations Kita. Sie ist ein I kind ein förderkind, aufgrund Entwicklungsverzögerung . Die Therapeutin kam von außerhalb ca 1 Jahr, damit waren wir sehr zufrieden, die Dame ging dann leider in Rente. Wir haben alles neu beantragt beim Landrat U. Weil sie in einer I Kita ist besteht die Möglichkeit das eine ...

Liebe Frau Bader, mein Kind ist nun 13 Monate alt. Vor einem Monat nahm ich die zweite Hälfte Elternzeit (1. Monat 2019 / 2. Monat 2020) 18.02. bis 18.03. Ich arbeite in einem Autohaus. Auf Grund der Corona-Krise melden wir nun Kurzarbeit an 50/50. Da mein Gehalt auf Grund von Provisionen sehr schwankt und im Regelfall die letzten 3 Monate ...