Hallo Frau Bader, ich bin in der 11. SSW und arbeite in einem Getränkemarkt. Das heißt 2 Tage arbeite ich im Büro mit "Lagerverkauf". Da wird die Ware für Gastronomen zusammengestellt, es werden aber auch "normale" Kunden bedient. Für beide Arbeiten bin ich mit zuständig. An einem Tag arbeite ich im Abholmarkt, was heißt ich stehe min. 5 Stunden und verräume die neue Ware (Sprudel, Bier & Co.). Wer ist da für ein Beschäftigungsverbot zuständig? Grüße sarah-joerg
von sarah-joerg am 18.04.2016, 13:43