Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin geschieden, meine beiden Kinder wohnten bisher bei mir. Mein großer Sohn (16) zieht zu seinem Vater. Meine Tochter (12) bleibt bei mir. Ich arbeite Teilzeit und verdiene 550,-- EUR. Ich bekomme nachehelichen Unterhalt von meinem Ex. Mein Ex verdient wesentlich mehr als ich. Muß ich wirklich für meinen Sohn Unterhalt bezahlen? Ich meine ja nur, er bezahlt mir nun keinen Unterhalt mehr und dieses Geld spart er sich ja nun. Wieso soll ich noch zusätzlich Unterhalt bezahlen?
Hallo, theoretisch müssen Sie Unterhalt zahlen, verdienen aber praktisch zu wenig Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, musst Du. Man kann die Kinder nicht untereinander verrechnen. Eigentlich ! Wenn ihr Euch einig seid und das so machen wollt, dann könnt ihr das natürlich ! Rechtlich gesehen ist nun er Dir wegen der Tochter unterhaltspflichtig und Du ihm wegen dem Sohn.
Murmeline
...kann und muss sie aber keinen Unterhalt bezahlen, das ist unter dem Selbstbehalt ;-)
safrarja
von dem was Du jetzt verdienst ,mußt Du keinen Unterhalt zahlen ,da der Selbstbehalt bei 940€ liegt . Es wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit so sein ,daß Du aufgefordert wirst Dir einen Vollzeitjob zu suchen ,sodaß Du den Unterhalt dann zahlen kannst ! lg
Mitglied inaktiv
Unterhalt ! Der zählt auch als Einkommen. Klar, wenn es dann nicht reicht, dann muss sie die Arbeitszeit aufstocken.
Mitglied inaktiv
Der Unterhalt für Dich hat NICHTS mit dem Unterhalt für das/die Kinder zu tun. Wenn es also nun so ist, dass der Große zu Deinem Ex-Mann zieht, dann bekommt Deine Tochter von Deinem Ex-Mann Unterhalt, und Dein Sohn bekommt Unterhalt von Dir! Du selbst wirst sicherlich mehr arbeiten gehen müssen, denn mit den 12 Jahren die Deine Tochter alt ist, kann Dir mehr zugemutet werden. Du wirst aber sicherlich - so er wesentlich mehr verdient als Du - mehr Unterhalt für Eure Tochter bekommen als er von Dir für Deinen Sohn! LG Sabine
Murmeline
...wenn die Kinder schon 12 und 16 sind, ist sie ja kein ganz junger Hüpfer mehr. Klar, notfalls wird sie Bewerbungen auf Vollzeitstellen nachweisen müssen, aber wenn sich so schnell nichts findet, bekommt sie erstmal weiter Ehegattenunterhalt bzw. muss selbst nichts oder nur wenig für den Sohn zahlen.
nane973
Hallo, bei der Grenze gibt es aber noch Ausnahmen. Wer Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, kann sogar bis 770€ runtergepfändet werden, solange man dadurch nicht Hartz IV Empfänger wird. War bei mir persönlich so!
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