Luna2019
Sehr geehrte Frau Bader. Zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie im Rahmen dieser Seite als Expertin zur Verfügung stehen. Ich bin Tierärztin und beziehe zur Zeit ALG 1 (bis Ende Oktober 19). Nun bin ich unerwartet mit dem 3 Kind schwanger. Bei meinen ersten beiden Schwangerschaften hat mein damaliger Arbeitgeber jeweils über die Gefahrenbeurteilung ein allg. Beschäftigungsverbot eingeleitet, das ab Beginn der Schwangerschaft galt. Natürlich können auch schwangere Tierärztinnen arbeiten, jedoch stellt dies einen enormen Aufwand dar (kein Heben der Tiere, kein Kontakt mit Blut/Kot/Urin), kein Kontakt mit sich ggf wehrenden Tieren.Somit befürchte ich, dass es unrealistisch sein wird, während der Schwangerschaft eine neue Anstellung zu finden.Gibt es entsprechende Urteile ob und wie lange das Arbeitsamt dann noch ALG1 zahlen müsste? Es würden sonst zwischen Ende ALG1 und Beginn Mutterschutz einige Monate vergehen (sofern das Arbeitsamt auch während der Schwangerschaft ALG1 zahlt). Wann melde ich am besten die Schwangerschaft dem Arbeitsamt? Sollte der Gynäkologe ein - in Bezug auf die tierärztliche Tätigkeit gesehenes- Beschäftigungsverbot erteilen? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank
Hallo, es ist nicht so, dass sie grundsätzlich überhaupt gar nicht arbeiten können. Deshalb wäre es nicht gut, sich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot holen zu lassen. Das würde nämlich dazu führen, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und keinerlei Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten. Dann haben sie möglicherweise auch ein Krankenkassenproblem. Lassen Sie es einfach weiterlaufen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf ALG1. Mutterschutz ohne AG kann auch schwierig werden. Und denke an deine KV.
Mitglied inaktiv
Das schlechteste wäre das du dir ein BV Holst...dann ist das Arbeitsamt nämlich raus. Damit keine Krankenversicherung, später keine Elternzeit. Elterngeld wird eh mini, weil alg1 mit 0€ rein zählt
Felica
Mein Rat, so schnell wie möglich Arbeit suchen. Da wäre mir auch egal was es ist. Schlechteste Variante wäre aktuell ein BV. Dann bist du komplett raus aus ALG1. Ansonsten ohne ALG1 gibt es evtl noch AlG2 danach sofern entsprechende Bedürftigkeit. Länger ALg1 wegen schwangerschaft jedenfalls nicht Ich frage mich aber auch wo lebst du das du noch keinen neuen Job hast. ALG1 gibt es ja ein Jahr lang. Hier wärst du als Tierärztin nie solange arbeitssuchend.
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