Luna2019
Sehr geehrte Frau Bader. Zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie im Rahmen dieser Seite als Expertin zur Verfügung stehen. Ich bin Tierärztin und beziehe zur Zeit ALG 1 (bis Ende Oktober 19). Nun bin ich unerwartet mit dem 3 Kind schwanger. Bei meinen ersten beiden Schwangerschaften hat mein damaliger Arbeitgeber jeweils über die Gefahrenbeurteilung ein allg. Beschäftigungsverbot eingeleitet, das ab Beginn der Schwangerschaft galt. Natürlich können auch schwangere Tierärztinnen arbeiten, jedoch stellt dies einen enormen Aufwand dar (kein Heben der Tiere, kein Kontakt mit Blut/Kot/Urin), kein Kontakt mit sich ggf wehrenden Tieren.Somit befürchte ich, dass es unrealistisch sein wird, während der Schwangerschaft eine neue Anstellung zu finden.Gibt es entsprechende Urteile ob und wie lange das Arbeitsamt dann noch ALG1 zahlen müsste? Es würden sonst zwischen Ende ALG1 und Beginn Mutterschutz einige Monate vergehen (sofern das Arbeitsamt auch während der Schwangerschaft ALG1 zahlt). Wann melde ich am besten die Schwangerschaft dem Arbeitsamt? Sollte der Gynäkologe ein - in Bezug auf die tierärztliche Tätigkeit gesehenes- Beschäftigungsverbot erteilen? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank
Hallo, es ist nicht so, dass sie grundsätzlich überhaupt gar nicht arbeiten können. Deshalb wäre es nicht gut, sich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot holen zu lassen. Das würde nämlich dazu führen, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und keinerlei Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten. Dann haben sie möglicherweise auch ein Krankenkassenproblem. Lassen Sie es einfach weiterlaufen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf ALG1. Mutterschutz ohne AG kann auch schwierig werden. Und denke an deine KV.
Mitglied inaktiv
Das schlechteste wäre das du dir ein BV Holst...dann ist das Arbeitsamt nämlich raus. Damit keine Krankenversicherung, später keine Elternzeit. Elterngeld wird eh mini, weil alg1 mit 0€ rein zählt
Felica
Mein Rat, so schnell wie möglich Arbeit suchen. Da wäre mir auch egal was es ist. Schlechteste Variante wäre aktuell ein BV. Dann bist du komplett raus aus ALG1. Ansonsten ohne ALG1 gibt es evtl noch AlG2 danach sofern entsprechende Bedürftigkeit. Länger ALg1 wegen schwangerschaft jedenfalls nicht Ich frage mich aber auch wo lebst du das du noch keinen neuen Job hast. ALG1 gibt es ja ein Jahr lang. Hier wärst du als Tierärztin nie solange arbeitssuchend.
Ähnliche Fragen
Hallo. Ich bräuchte mal einen Rat. Ich bin seit November durchgehend wegen körperlichen Problemen krank geschrieben. Davor befand ich mich aber in einer Ausbildung. Diese existiert aber nicht mehr und ich bekomme Seither Krankengeld. Jetzt ist es aber so, dass ich schwanger geworden bin. Mein Freund geht arbeiten, aber das Geld reicht auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe mich schon durch sämtliche Foren geklickt aber nie wirklich eine zufriedenstellende Antworten auf meine Fragen erhalten. Vielleicht können Sie mir helfen: Mein 1. Kind wurde am 28.9.2017 geboren, ich habe zwei Jahre Elternzeit festgelegt also bis 27.9.2019. Mein Mann und ich, wir wünschen uns ein zweites Kind und ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang