Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft und Teilzeitbeschäftigung

Frage: Schwangerschaft und Teilzeitbeschäftigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader ich möchte mich gerne bei Ihnen erkundigen, was mir so zusteht. Ich bin in der 8 Woche schwanger und habe eine Teilzeitbeschäftigung, die steuerfrei ist. Meine Frage ist, habe ich ein Recht auf Mutterschaftsurlaub, Mutterschaftsgeld und Erziehungsurlaub? Kann mich mein Chef wegen der Schwangerschaft kündigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Tatjana, Ein 325er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 325 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Mutterschaftsgeld in Höhe von € 200 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888), also ein Entbindungsgeld - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Woche für ein regelmäßiges Arbeitsentgelt bis 325 € monatlich. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber schuldet 12 v. H. Rentenversicherungsbeiträge und 10 v. H. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ist das dem Arbeitnehmer gesetzlich, d. h. tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich zustehende Arbeitsentgelt und nicht das Arbeitsentgelt, das tatsächlich zugeflossen ist. Wird die Entgeltgrenze 325 € im Monat durch einmalig zustehendes Arbeitsentgelt, z. B. das tarifvertragliche Weihnachts oder Urlaubsgeld, überschritten, besteht rückwirkend volle Sozialversicherungspflicht. Die Ansprüche der Sozialversicherung verjähren in vier Jahren. Der Arbeitgeber schuldet die Arbeitnehmer und die Arbeitgeberbeiträge. Vom Arbeitnehmer zurückfordern kann der Arbeitgeber lediglich die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Monate bis zur Pfändungsfreigrenze. Werden Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten abgeschlossen, darf der Arbeitslohn einschließlich aller Sonderzahlungen nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag 325 € im Monat nicht überschreiten. Ein Verzicht auf tarifvertraglich zustehende Sonderzahlungen ist unwirksam. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, mein Sohn Martin ist am 27.02.2013 geboren, ich beziehe ein Jahr Elterngeld und habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich für das zweite Jahr Teilzeitarbeit bis 30h bei einem anderem Arbeitgeber genehmigt bekommen; könnte ab 28.02.2014 somit wieder arbeiten. Da aber nun ein erneuter Kinderwunsch besteht wo ...

Hallo Frau Bader, hier meine Frage: meine Tochter ist im Dezember 2011 zur Welt gekommen. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt mit Teilzeitbeschäftigung. Jetzt möchte ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Meine Frage ist jetzt: Was passiert jetzt bei erneuter Schwangerschaft und Entbindung in 2014 wenn ich bisher ín Teilzeit gearbe ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft. Mein Sohn ist im Mai 2013 geboren worden, ich bin momentan noch in Elternzeit bis Mai 2015. Nun bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich im Januar 2015 mein zweites Kind bekommen. Ich möchte desha ...

Hallo Frau Bader , Ich hätte folgende Frage: Ich möchte ab November wieder Teilzeit in Elternzeit Arbeiten gehen. Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren im Oktober 2015. wenn ich in dieser Zeit erneut schwanger werden würde, was würde zur Berechnung des Elterngeld herangezogen werden? Das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit oder das ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im August 2013 unsere erste Tochter zur Welt gebracht und für diese zwei Jahre Elternzeit beantragt. Seit ihrem ersten Geburtstag arbeite ich im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit (17 Stunden pro Woche), Ich bin nun erneut schwanger und erwarte unser zweites Kind Anfang März 2015. Ich habe nun mehrere Fragen an Si ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind in der 7. SSW (ungeplant) schwanger und wollte eigentlich (bereits vorher so mit meinem AG abgesprochen) ab Ende November wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Nun bin ich in meiner ersten Schwangerschaft bereits frühzeitig ins Beschäftigungsverbot geschickt wirden, da ich als An ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...