Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Da ich Beamtin bin gilt für mich das Mutterschutzgesetz für Beamte und Richter. Da ich eine SS plane meine Frage:Muss ich meinen Arbeitgeber sofort informieren oder kann ich den Zeitpunkt selbst wählen? Das würde für mich bedeuten, dass ich ab dem Moment,wo er von einer SS Kenntnis hat aus dem momentanen Schichtdienst rausfallen würde und ich müßte im Tagdienst arbeiten. Kann ich nicht selbst bestimmen, wie lange ich trotz SS (bei Wohlbefinden bis ca. 22 Woche) in Schichten arbeiten möchte? Da ich bereits 2 Kinder habe wäre für mich der Schichtdienst viel günstiger und praktischer. Wichtig, wichtig!!! Währe das auch bei einer Beamtin ein Kündigungsgrund meinen Arbeitgeber nicht sofort zu informieren,dieser hätte doch eigentlich nur Vorteile, wenn ich länger im Schichten arbeite und wenn er von keiner SS weiß kann auch das Mutterschutzgesetz nicht greifen????? Bitte ein wenig ausführlich, besten Dank für Ihre Antwort. Ach und unter welchen Fachrichtung bei einem Anwalt muß ich suchen, wenn ich spezielle Auskünfte einholen möchte???? @nja
Liebe Anja, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Welches diese jeweils besonderen Rechte für Sie gilt, kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welches Beamtenrecht wie für Sie gilt. Meistens stimmen diese jedoch mit dem Zivilrecht überein. Für Zivilrecht gilt folgendes: lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft). Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB
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