Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger wäh­rend Elternzeit, BV, Chef moechte nicht zahlen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger wäh­rend Elternzeit, BV, Chef moechte nicht zahlen

Yellowcupcake

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Hallo, Bei meiner ersten Schwangerschaft bekam ich sofort ein BV vom FA ausgestellt, aufgrund Vorerkrankungen meinerseits. Mein Arbeitsgeber hatte damit keine probleme. Meine erste Tochter wurde im August 2015 geboren. Nun bin ich wieder schwanger (9. ssw). Ich hatte igendlich vor wieder arbeiten zu gehen, aber mein Fa hat mir ein neues BV ausgestellt. Bin damit zu meiner Chefin und von ihr kam nur :" warum bringst du mir das du bekommst eh kein geld hast das letzte jahr ja nicht gearbeitet, du musst dich wenn du geld brauchst beim amt melden" Mir wurde es vom FA aber so erklaert, dass ich quasi das gleiche Gehalt bekomme wie wäh­rend des BV von der ersten Schwangerschaft. Meine Elternzeit geht noch bis 15.08.16 Bekomme ich regulaeres Gehalt danach oder muss ich mich beim Amt melden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ können Sie wieder ein BV mit Lohnfortzahlung bekommen. Liebe Grüße NB


Behnke

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Nach Ende der Elternzeit greift in ihrem Fall das BV, sofern das Arbeitsverhältnis noch besteht. Der BV Lohn berechnet sich dann aus den letzten drei Monaten in denen Sie tätig waren, auch wenn dies vor der Geburt des ersten Kindes war. Ansonsten nach dem im Vertrag vereinbarten Lohn. Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun, Sie stehen ja in einem Beschäftigungsverhältnis. Solange das BV bestand hat, ist Ihr AG zur Zahlung verpflichtet.


Mitglied inaktiv

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Wofür hast Du ein BV wenn Du noch gar nicht arbeitest? Das hätte dir der Arzt wirklich noch nicht ausstellen dürfen. Frühstens ab deinem ersten Arbeitstag würde das greifen, insofern hat Deine Chefin da Recht. Ab dem 15.08 dagegen kannst Du ein BV bekommen, udn ab dann muss der AG auch zahlen. Und darf sich dann das Geld von der KK wieder holen - was die Chefin ja evtl gar nicht weiß. Und wenn Kind 08/15 geboren gibt es doch eh noch Elterngeld.


Yellowcupcake

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Da meine chefin ab 15.7 bis mitte September nicht da ist habe Ich vor 2 Wochen eine email bekommen, dass Ich bitte bis 14.7 alle papiere die Ich abgeben muss vorbei bringen soll, sodass Sie alles veranlassen kann. Mein FA hatte auch gemeint eigendlich kann er es so nicht ausstellen. Aber er hat reingeschrieben BV gültig ab ende der Elternzeit...


Sternenschnuppe

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Dann hat Dein FA das richtig ausgestellt. Du bekommst ab Ende Elternzeit das, was Du auch verdienen würdest. Einige AG haben aber keine Ahnung :-) Erinnere Deine Chefin freundlich an die Umlage 2 der Kasse und dass sie das Geld wie bei der ersten Schwangerschaft ersetzt bekommt ab dem Ende der Elternzeit . Wenn sie dann nicht einlenkt, dann kannst Du auch die Krankenkasse um Vermittlung bitten und sie setzen sich mit ihr in Verbindung. Nützt das alles nix, dann ab zum Anwalt wenn kein Lohn eingeht. Aber soweit kommt es hoffentlich nicht.


Mitglied inaktiv

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Hallo, verstehe ich da richtig, dass Du das Beschäftigungsverbot wegen Krankheiten von Dir bekommen hast? Dann könnte das Beschäftigungsverbot angreifbar sein. Ein Beschäftigungsverbot darf nur ausgestellt werden, wenn die ARBEIT potentiell gefährlich für die Gesundheit der Mutter und des Kindes ist. Also gefahrträchtig (z.B. wegen Infektionsgefahr). Wenn die Ursache aber bei Dir liegt, dann ginge nur eine Krankschreibung. Bitte das zunächst prüfen. Sollte hier das BV falsch sein - bloß nicht versuchen, es zwangsweise durchzusetzen. Denn dann müßtest Du die zu Unrecht erlangten Gelder vollständig zurückerstatten. Wenn das BV wegen Gefährlichkeit der Arbeit zu Recht ergangen ist - sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und diese notfalls klageweise durchsetzen (Antrag auf einstweilige Verfügung!!!). Achja - Deine Chefin bekommt im Falle eines ordnungsgemäßen BV Dein Gehalt erstattet.


Mitglied inaktiv

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Liebes Mäuschen, es gibt ja auch noch ein individuelles BV, dass sehr wohl nach meinem Kenntnisstand bei Gefahr für Mutter oder Kind vom Arzt ausgesprochen werden kann, obwohl der Arbeitsplatz an sich ungefährlich ist. Vermutlich handelt es sich um ein solches.


Mitglied inaktiv

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Entschuldigung, ich habe Maus statt imsauseschritt gelesen *peinlich*


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