micsei
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 6 Monate und ich habe festgestellt das ich wieder schwanger bin. Mein Arbeitsvertrag ist letztes Jahr im Dezember nicht verlängert worden und ich bekomme ja noch bis Ende August diesen Jahres Elterngeld.ich wollte danach wieder ein paar Stunden arbeiten gehen was ja dann nicht klappt. So wie es ausschaut müsste das zweite dann im Herbst kommen.Nach dem neuen Gesetz bekomme ich ja 100,- Erziehungsgeld wenn ich mein Kind daheim selber betreue statt es in eine Kita zu gebendann Kindergeld und ich glaube dann nur noch 300,- für das zweite.Kind Elterngeld. Ist das so richtig oder wird das anders berechnet? Was steht mir noch zu und wo kann ich mich genauestens informiereh? Ich habe was von einer Geschwisterpauschale oder so ähnlich gelesen......wie setzt diese sich zusammen?leider muss man in der heutigen Zeit schauen sie.man über die runden kommt und ich würde es schon gerne mal wissen. Danke schon mal vorab für ihre antwort. LG
Hallo, Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Das nach den allgemeinen Regeln zus tehende Elterngeld (auch der Mindestbetrag von 300 Euro) wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Ab dem 1 Geb. kann man Betreuungsgeld bekommen Liebe Grüsse NB
peekaboo
unterhaltspflichtig, egal ob Ihr zusammen seid oder nicht. LG Peeka
Sternenschnuppe
Geschwisterbonus sind 75%. Bei der kurzen Geburtsfolge wirst Du fast das alte Elterngeld wieder bekommen plus den Geschwisterbonus. Für den Rest ist der Vater der Kinder zuständig, nur wenn er nachweislich nicht zahlen kann, kommen andere Ämter ins Spiel.
Spieli
Während der Schwangerschaft kann jede Frau (!!) Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Dafür muss man einen ALG II Antrag ausfüllen, der bei zu hohem Einkommen/Vermögen abgelehnt wird, aber der Mehrbedarf für Schwangere kann bewilligt werden. Weiterhin kannst Du noch vor Geburt des Kindes einen Antrag an die Stiftung für Mutter und Kind stellen. Am Besten Du lässt Dich bei Pro Familia für einmalig 10€ beraten. Ansonsten nach Geburt ALG II Leistungen zur Sicherung des Grundbedarfs beantragen, falls die finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen. Alles Gute!
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