Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schneedienst mit Baby, Rutschgefahr, Haftung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schneedienst mit Baby, Rutschgefahr, Haftung

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Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen seit kurzem in einem Mehrfamilienhaus, in dem der Schneedienst nicht offiziell geregelt ist, weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag. Der Vermieter möchte einen externen Schneeräumdienst beauftragen und die Kosten dann aufteilen, verschiebt diese Entscheidung aber immer wieder bzw. sagt, es wäre jetzt bald soweit und meldet sich dann aber nicht. Die anderen Mieter im Haus kümmern sich nicht um den Schnee sondern erwarten, daß der Vermieter Regelungen aufstellt. Da wir im Parterre wohnen, habe ich in der letzten Zeit den Schnee weggeräumt, obwohl das wie gesagt nirgendwo schriftlich geregelt ist und es laut Mieterverein schon seit Jahren nicht mehr rechtens ist, automatisch das Erdgeschoss damit zu beauftragen (tut der Vermieter ja auch nicht, der will halt einen Schneeräumdienst beauftragen und unternimmt einfach nichts). Da mein Mann aber unter der Woche in einer anderen Stadt arbeitet und somit kaum zuhause ist, möchte ich nicht den ganzen Winter über alleine mehrmals täglich mit unserem kleinen Kind auf dem Arm den Schnee wegkehren (ist ja auch gefährlich, Rutschgefahr etc.), wenn ich dazu eigentlich nicht verpflichtet bin. Aber was passiert, wenn ich es nicht tue und dann doch einmal jemand ausrutscht? Muss ich dann dafür haften, weil ich ja im Erdgeschoss wohne (wie gesagt, laut Mieterverein gibt es diese rechtliche Regelung nicht mehr) oder ist das dann die Verantwortung des Vermieters, weil er ja gesagt hat, er würde jemanden beauftragen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


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Zuständig fürs Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer. Er haftet auch für Unfälle, die aus mangelhafter Räumung herrühren. Allerdings kann er diese Pflicht delegieren, entweder an ein Räumungsunternehmen, oder im Mietvertrag an alle oder einzelne Parteien. Das muß aber im Mietvertrag festgehalten sein. Eine Pflicht zur Schneeräumung durch den Parterrebewohner gibt es auch nicht. Wenn der Vermieter bis jetzt noch nichts geregelt hat versuch doch mal, ihm die Räumung in Rechnung zu stellen - vielleicht wacht er dann auf. Ev. noch ein paar Gesetzesauszüge bzw. Gerichtsurteile zur Haftung beilegen... Wenn Du trotzdem freiwillig den Schnee wegräumst brauchst Du Dein Kind doch nicht auf dem Arm haben dabei: setz es in den Kinderwagen und laß es zuschauen, alternativ ins Tragetuch. Und wenn`s sowieso im Bett schläft kann es doch drinnen bleiben, du bist ja nur vor`m Haus.


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