Mitglied inaktiv
hallo, mal eine frage: meine tochter, jetzt 9 jahre alt, hat zu ihrer geburt von meinem onkel eine babywiege und ein kinderbett geschenkt bekommen. beides ist von meinem onkel handgearbeitet. zu meinem onkel habe ich seit ca. 2 jahren keinen kontakt und heute ruft er hier an und verlangt von mir die herausgabe. ich habe die wiege und das bett noch hier und wollte es eigentlich meiner tochter wenn sie irgendwann mal zu hause auszieht mitgeben, da es ja ihre geschenke sind. wie verhalte ich mich jetzt richtig? kann mein onkel die herausgabe verlangen? es wird keine zeugen für eine schenkung geben. danke für ihre antwort und wünsche ein schönes wochenende. lg sammyasz
Hallo, kann er nur zurückfordern, wenn er plötzlich verarmt ist und auf das geld aus dem Verkauf dringend angewiesen. Ansonsten gilt: Geschenkt ist geschenkt... Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, hab weiter unten schon mal die Frage gestellt zu dem Darlehen, welches uns gegeben wurde um eine Wohnung zu kaufen, als unser Kind zur Welt kam. Nun wollte ich fragen wie es sich mit einer Schenkung verhält. Meine Eltern haben uns vor ca. 4 Jahren ca. 40.000 Euro geschenkt. Nun ist meine Mutter verstorben und mein Vater sagt, er ...
Guten Abend, mein Grossvater möchte mir eine grössere Summe (5stellig) in bar schenken. Welcher Freibetrag gilt dabei. Den Umweg über meine Eltern möchte er vermeiden. Welche Nachweispflich haben wir der Bank gegenüber (Stichwort Geldwäschegesetz)? Das Geld ist natürlich sauber erspart. Dankeschön Gruß claudine
Guten Tag Frau Bader, Mein Partner bekam das Haus in dem wir mit unseren beiden Kindern leben vor 5 Jahren im Rahmen einer Schenkung von seinen Eltern überschrieben. Nun ziehen beide Elternteile in ein Pflegeheim um und wir befürchten, das unser Haus zur Deckung der Heimkosten irgendwann "angegriffen" werden könnte. Ist das Grundsätzli ...
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