Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, hab weiter unten schon mal die Frage gestellt zu dem Darlehen, welches uns gegeben wurde um eine Wohnung zu kaufen, als unser Kind zur Welt kam. Nun wollte ich fragen wie es sich mit einer Schenkung verhält. Meine Eltern haben uns vor ca. 4 Jahren ca. 40.000 Euro geschenkt. Nun ist meine Mutter verstorben und mein Vater sagt, er könne die Schenkung zurückfordern. Wie verhält es sich damit - es liegt kein Schenkungsvertrag vor. Vielen herzlichen Dank schon mal vorab. Steffi
Hallo, da gilt der Kinderspruch "Geschenkt ist geschenkt.." Es sei denn, der Vater ist jetzt verarmt. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, leider steht bei uns eine Trennung/Scheidung an. Frage 1: fällt eine Schenkung, die während des Trennungsjahres gemacht wird, unter den Zugewinn? Frage 2: ist es ratsam/notwendig bzw. möglich, ab der ausgesprochen Trennung eine Gütertrennung zu vereinbaren, um Missverständnisse bzw. finanzielle Streitigkeiten während de ...
Guten Abend, mein Grossvater möchte mir eine grössere Summe (5stellig) in bar schenken. Welcher Freibetrag gilt dabei. Den Umweg über meine Eltern möchte er vermeiden. Welche Nachweispflich haben wir der Bank gegenüber (Stichwort Geldwäschegesetz)? Das Geld ist natürlich sauber erspart. Dankeschön Gruß claudine
hallo, mal eine frage: meine tochter, jetzt 9 jahre alt, hat zu ihrer geburt von meinem onkel eine babywiege und ein kinderbett geschenkt bekommen. beides ist von meinem onkel handgearbeitet. zu meinem onkel habe ich seit ca. 2 jahren keinen kontakt und heute ruft er hier an und verlangt von mir die herausgabe. ich habe die wiege und das bett noch ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Partner bekam das Haus in dem wir mit unseren beiden Kindern leben vor 5 Jahren im Rahmen einer Schenkung von seinen Eltern überschrieben. Nun ziehen beide Elternteile in ein Pflegeheim um und wir befürchten, das unser Haus zur Deckung der Heimkosten irgendwann "angegriffen" werden könnte. Ist das Grundsätzli ...
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