Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin heute geschieden worden. Wir haben extra auf Rechtsmittel verzichtet (oder wie immer das auch heißt), damit das Urteil sofort rechtskräftig ist. Denn mein Baby wird in zwei Wochen geboren und mein Ex-Mann ist ja NICHT der Kindsvater. Deshalb wollte ich auch sofort meinen Mädchennamen wieder annehmen. Aber nun habe ich heute erfahren, daß es mind. zwei bis drei Wochen Dauert bis der Verwaltungskram bei Gericht erledigt ist und mir dann erst schriftlich was zugestellt wird. Mein Namen kann ich also vorher nicht ändern. Heißt das auch daß mein Ex-Mann jetzt doch als Vater eingetragen wird, weil ich ja kein schriftl. Urteil vorlegen kann ? Hab ich jetzt doch die Rennerei zum Jugendamt um das mit der Vaterschaft klären zu lassen. Dann hätten wir ja gar keinen zweiten Anwalt gebraucht, sondern dann hätte ich ja gleich warten können bis das Urteil irgendwann rechtskräftig wird. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, ich bin echt verzweifelt. Ich danke Ihnen schonmal recht herzlich. Leandra
Liebe Leandra (toller Name), Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Leandra, ich bin jetzt in der 35 SSW und noch nicht geschieden, aber laut meiner Rechtsanwältin reicht es wenn die Scheidung eingereicht ist und der Vater des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt macht (kann man auch schon vor der Entbindung machen!). Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte. Sandra
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Hallo Leandra, ich bin Ende Oktober geschieden worden und meine Scheidung wurde noch im Gerichtssaal für rechtskräftig erklärt. Voraussetzung: Beide Eheleute müssen einen Anwalt haben. Hat nur einer einen Anwalt, wird die Scheidung erst mit Zugang des Scheidungsurteils per Post rechtskräftig. LG Svenni
Hallo, schlichte Frage: Darf der Arbeitgeber eine Kopie des Scheidungsurteil fordern? Ich denke das ist doch Privatsache und hat mit der Arbeit rein gar nichts zu tun?! Lohnstuerkarte wurde doch schon von der Stadt umgeändert. Wozu also Scheidungsurteil?! Vielen Dank Sammykatze
Hallo Frau Bader, wenn bei einer Scheidung festgelegt wird das das Kind bei der Mutter bleibt und der Vater es aller 2 Wochen sehen darf - wie ist das dann mit dem Holen oder Bringen des Kindes? Muß die Mutter das Kind zum Vater bringen und der Vater dann wieder zurück? Gibt es eine gewisse Hol- oder Bringpflicht? Dank für Ihre Antwort!
uns wurde erklärt, dass man das vorläufige Scheidungsurteil nach 4 Wochen nochmal ans Gericht schicken soll damit das Gericht den Rechtskraftvermerk eintragen kann. Wenn ich das tue, mein Ex aber nicht, weil er es vergißt, ist mein Urteil dann trotzdem rechtskräftig?
Liebe Frau Bader wird das Scheidungsurteil, welches dann 1 Monat liegen muß bis zur Gültigkeit, per normaler Post geschickt oder auch als Einschreiben, muß mein Ex mann dafür unterschreiben? Also ich meine, wird die Zustellung dokumentiert und läuft die Rechtsmittelfrist nicht, wenn er zb keinen Namen am Briefkasten hat? LG
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Hallo Frau Bader! Ich habe heute mein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bekommen. Am Urteil selbst hat das Gericht noch das Terminprotokoll dran getackert. Brauche ich für Behördengänge alles oder nur das eigentliche Scheidungsurteil? Auf dem Urteil steht die aktuelle Adresse meines Exmannes, auf dem Terminprotokoll (warum auch immer ...
Hallo, meine Scheidung ist durch, das Urteil gesprochen. Ich habe zu 100% Beihilfe bekommen. Gilt das auch noch wenn der "Krieg" nach dem Urteil weiter geht? MfG M
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