Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Scheidung

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Liebe Frau Bader, ich bin seit Feb 07 von meinem Mann getrennt lebend Also kann ich doch ab Feb 08 die Scheidung beantragen? Muss ich das über einen Rechtsanwalt tun? Wie hoch werde die Kosten in etwa sein? Wir haben keine Streitigkeiten, keine Immobilien, kein Vermögen etc. Nur einen Sohn, der bei mir lebt, aber auf ihn erhebt er auf keinen "Anspruch" Ich arbeite in Vollzeit und bringe mich und mein Kind alleine finanziell durch, wir nehmen keinerlei Sozialleistungen in Anspruch, der KV zahlt nicht, das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Mann einverstanden ist, kann ein Anwalt den Antrag einreichen. Die Kosten richten sich nach dem Verdienst. Liebe Grüsse, NB


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Wenn du UV erhältst - wäre es möglich, dass DU deinem Mann gegenüber unterhaltspflichtig bist?


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er ist arbeitslos und beantragt jetzt ALG 2.


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s. Antwort bei den AEs


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Hallo, ml ganz ehrlich: Ich würde hier ganz vorsichtig rangehen. Wenn er ALG II beantragt, dann kann es, wenn es dumm läuft, für Dich eng werden. Will heißen, daß Du ihm vielleicht wirklich unterhaltsplichtig sein wirst, solange sich seine Situation nicht ändert! Geh auf alle Fälle zu einem Anwalt und versuch doch mal, ob Du vielleicht einen Beratungsschein bekommst (müßtest Du auf dem zuständigen Amtsgericht mal erfragen). Das hängt aber von Deinem Verdienst und Deinen Ersparnissen ab. Ich mußte alles angeben - aber wo nix ist, kann man auch nix angeben. Ansonsten hängt das Honorar des Anwaltes, denke ich, auch mit dem Streitwert zusammen. Und der scheint mir nicht sehr hoch. Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Kraft! Ich hab diesen Mist gerade hinter mir und bin froh und glücklich darüber! Liebe Grüße TinaP.


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Nur weil er ALG bekommt, muss es noch nicht heissen, das Du ihm gegenüber Unterhaltspflichtig bist. Dann müsstest Du schon 3-4 netto im Monat haben, also erheblich mehr als er, so sagte mir das meine Anwältin. Mit den Kosten das kann Dir nur ein Anwalt sagen. Generell wird gerechnet als STreitwert, von jedem 3 x das Nettoeinkommen, hinzu kommen dann glaub ich noch die ANwaltskosten, ist irgentwas ungklärt erhöhen sich die GErichtskosten nochmal. Vorab kannst Du alles schon schriftlich mit Deinem Mann aufsetzen, Besuchsrecht fürs Kind usw., das kannst Du dann bei GEricht vorlegen. denn wenn alles geklärt ist, dann gehts schneller


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Es besteht grundsätzlich Rechtsanwaltszwang, ohne geht das nicht. Ihr könnt einen gemeinsamen RA nehmen, der dann aber nur die Interssen dessen, der den Autrag gegeben hat, vertritt.


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Ich fürchte, da irrt deine RA. Sonst müssten wohl nur sehr wenige Männer Unterhalt an ihre Exen zahlen...


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