Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung-Zugewinn-Lebensversicherungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Scheidung-Zugewinn-Lebensversicherungen

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Exmann und ich haben nun fast endlich eine ziemlich heftige Scheidung hinter uns-fast! Denn nun gibt es noch Streit um den Zugewinn. Mein Ex hatte vor unserer Ehe bereits 2 Lebensversicherungen abgeschlossen. Dann waren wir 9 Jahre verheiratet. Die eine LV ist kurz nach der Scheidung ausgezahlt worden, die 2. läuft noch einige Jahre. Nun ist mein Ex der Meinung, daß ich lediglich auf den Rückkaufswert OHNE Überschußbeteiligung für die Zeit der Ehe habe. Ist das richtig? Im Internet finde ich immer, daß der jeweilige Rückkaufswert zum Trennungszeitpunkt ermittelt werden muß und mir dann für die Zeit der Ehe die Hälfte zusteht. Aber darin sind doch auch sämtliche in der Zeit erzielten Gewinne oder Überschüsse enthalten, oder? Gibt es nicht einen Paragraphen, der dies ganz klar regelt? Wenn mein Ex es weiterhin in die Länge zieht, kann ich was dagegen machen? Ihn in Verzug setzen? Das ganze Gerechne zieht sich nun schon 2 Monate hin. Bin für jeden Tip und Rat dankbar. Viele Grüße, Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie ja wahrscheinlich einen Anwalt haben, darf ich dazu nichts sagen. Wenn dem nicht so ist, melden Suie sich bitte noch einmal. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, nein, im Moment habe ich leider keinen Anwalt, weil mir einfach das Geld fehlt. Da es einfach nur um die Berechnung des Anteils während der Ehezeit geht, hat lediglich mein Exmann einen Anwalt, der dies ausrechnen soll. Jedoch hat er nun die Werte OHNE Überschüsse für die Berechnung und im Internet finde ich immer nur, daß der jeweilige Rückkaufswert (der immer mit Gewinnen von der Gesellschaft angegeben wird)ermittelt werden soll. Ich müßte nur wissen, wie das allgemein so ist oder ob es dafür einen Paragraphen gibt, der dies regelt und auf den ich mich beziehen kann. Viele Grüße


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