Addylie
Liebe Frau Bader .. Eine Frage , wie ist das mit der Haftung wenn mein Kind etwas bei der Tagesmutter kaputt macht .. Im Vertrag steht eine Klausel , das Eltern haften, insofern die Tagespflegeperson alles erdenkliche getan hat um dies zu verhindern .. (ZB wenn's passiert ist als die Kinder bei zumutbaren Tätigkeiten allein waren ) Klausel hin oder her , ic bin der Ansicht ich bezahle sie um auf mein Kind aufzupassen und bin der Ansicht , das Schäden ihr Pech sind , so wie bei uns zu Hause, wenn was passieren würde .. Nehmen wir mal an , ihr Fernseher ginge kaputt .. Woher weiß ich oder meine Versicherung , ob es wirklich mein Kind war ( außer es ihr einfach zu glauben) oder ein Tisch geht kaputt, aber die Platte war nicht gesichert ... Da kann man ja sagen, sie war somit auch nicht kindersicher und die Klausel von oben( alles erdenkliche getan ) wäre somit ja hinfällig ... Liebe Grüße und ein frohes Osterfest
Hallo, die Klausel halte ich fuer sittenwidrig. Sie haften gar nicht u das Kind erst recht nicht Liebe Gruesse, NB
peekaboo
Kinder spielten (unbeaufsichtigt im Toberaum) und 2 Kinder fielen auf die Brille eines anderen Kindes. Die Kita verweigerte die Zahlung und die Eltern "sprangen" ein. Oder mein 10 jähriger Sohn fuhr mit dem Radl zu seinem kranken Freund um ihm die Hausaufgaben zu bringen. Er stellte das Radl mit Ständer auf dem Gehweg ab. Als der bub schon an der Haustür war und sich mit dem Vater des Freundes unterhielt fiel das Radl in das Auto der "Freundesfamilie". Der bub hatte alles richtig gemacht, aber unsere Versicherung haftete zum Glück für den 1500€ teuren Schaden... Da bin ich mal auf die Antwort gespannt. LG Peeka
lael
Hallo, bin selber Tagesmutter und wenn meine Tageskinder etwas kaputt gemacht haben (Bücher oder oder oder) müssen wir Tagesmütter dafür aufkommen. Es gibt wohl auch Haftpflichtversicherungen für Freiberufler/Tagesmütter.... LG
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