Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

Angelina-Mama

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Hallo Frau Bader, Angelina hat mit einem Schulkollegen in Der Betreuung durch hochschmeißen diverser Gegenstände Deckenplatten beschädigt. Der Schaden wurde uns gemeldet und auch der Stadt. (Städt. Grundschule) Wir erhielten von der Stadt ein Schreiben, welches aussagte, dass die Kostenhöhe ermittelt würde und wir wieder Bescheid bekämen. Gestern kam dieser Bescheid und es stand folgendes in dem Brief: Bis zur Bezahlung der gesamten Kostenrechnung bleibt jeder Schuldner zur Zahlung der noch außenstehenden Summe verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich vorerst den anteiligen Betrag in Höhe von ... Ihnen fordere. SOLLTEN DIE ANDEREN MITVERURSACHER IHREN ANTEIL NICHT BEZAHLEN, KANN ICH DEN RESTBETRAG VON IHNEN FORDERN. Ist das Rechtens ? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Angelinas Schaden müssen wir tragen, das ist klar - aber doch nicht den des anderen Kindes, nur weil die nicht zahlen, evtl. nicht wollen oder können ... Ich hoffe Sie können mir hier helfen. Vielen Dank schonmal. LG. Nicole & Angelina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kinder sind Gesamtschuldner (man weiß ja nicht, wer was gemacht hat). Deshalb muss jedes Kind voll zahlen. Haben Sie denn keine Haftpflicht? Liebe Grüsse, NB


Angelina-Mama

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Hallo, erstmal vielen Dank. Doch natürlich haben wir eine Haftpflicht. Der Schaden ansich wurde auch schon gemeldet. Die Gesamtsumme beläuft sich auf knapp 200 Euro, wovon wir eben knapp 100 Euro überweisen sollen bis dann und dann. Mir geht's nur darum, wenn der Mitschuldner seinen Schaden nicht zahlt, ob es richtig ist, das WIR seinen Teil zahlen MÜSSEN. LG. Nicole & Angelina


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