Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückwirkende Lohnsteuerklassenänderung

Frage: Rückwirkende Lohnsteuerklassenänderung

Spyra

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Hallo Frau Bader, wird bei einer Heirat und einer rückwirkenden Änderung der Lohnsteuerklasse auf 3 diese geänderte Lohnsteuerklasse bei der Elterngeldberechnung komplett berücksichtigt? Werden hier also 12 Monate mit Lohnsteuerklasse 3 berücksichtigt oder wird das aufgeteilt? Schöne Grüße und vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein. Es wird die Lohnsteuerklasse genommen, die man in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt primär, also mindestens sieben Monate, hatte. Liebe Grüße NB


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