Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unsere Tochter wird heuer im August 6 Jahre alt und müßte laut bayerischer Gesetzeslage eingeschult werden. Nun haben wir zwar keine Zweifel daran, daß sie die körperlichen und kognitiven Voraussetzungen erfüllt, jedoch sind wir - wie ebenso auch die Erzieherinnen aus dem Kindergarten, den sie seit knapp 2 Jahren besucht - der Ansicht, sie sollte besser aufgrund von derzeit noch nicht ausreichender sozialer und emotionaler Reife um ein Jahr zurückgestellt werden. Dies wurde der Schulleitung nicht nur von uns erläutert, sondern auch von den Erzieherinnen des Kindergartens bestätigt. Schularzt und Lehrkräfte sind jedoch aufgrund von schulärztlicher Untersuchung bzw. 40-minütigen Probeunterrichts anderer Ansicht. Nach Aussage der Schulleiterin habe allein sie die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage. 1. Kann man als Eltern tatsächlich derart "entmündigt" werden? 2. Könnte man, wenn die Schulleiterin auf ihrer Ansicht beharrt, rechtliche Schritte unternehmen? Vielen Dank für Ihren Rat und viele Grüße Andrea
Hallo, auf die Ferne schlecht zu beurteilen. Es gibt aber eine Aufsichtsbehörde der Schule, die würde ich mal einschalten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich wohne auch in Bayern. Und ich hatte vorgestern Schulspiel :-) Dort traf ich auch eine Mutter deren erste Tocher zurückgestellt wurde (geboren um Juli). Sie sagt: man muß beharren und eben immer wieder allesn tellen darlegen, daß man NICHT einschulen will und warum. Sachlich, freundlich höflich, bestimmt. Frage doch mal den Schulamtsdirektor Eurer Stadt um Hilfe. Google müsste doch auch einiges ausspucken?! Viele Grüße Mitten aus Bayern Désirée
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