Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

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Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in Elternzeit und werde ab Juli 2010 wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet und daraus stehen mir noch 17 Tage Resturlaub zu. Ist es richtig, dass diese Tage nicht der Teilzeit angepasst werden, sodass ein acht-Stunden-Resturlaubstag nun ein sechs-Stunden-Urlaubstag entspricht? Ohne Entgeltausgleich? Noch konfuser finde ich, dass es nur noch 13 Urlaubstage wären, sofern ich meine Teilzeit (30 Stunden) auf vier Tage verteilen würde. Vielen Dank im Voraus. Stefanie Weber


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


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War bei mir genauso, die Zeit bleibt ja die gleiche (3Wochen Urlaub).


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Hallo Frau Bader, die von mir gestellte Frage bezieht sich ausschließlich auf die Resturlaubstage, die aus einer Vollzeitbeschäftigung entstanden sind, und nun auf eine Teilzeitbeschäftigung übertragen werden. Für die zukünftigen mir zustehenden Urlaubstage ist der Urlaubsanspruch plausibel. Dass aber ein acht-Stunden-Rest-Urlaubstag eins zu eins in einen sechs-Stunden-Urlaubstag umgerechnet wird ohne Entgeltausgleich o. ä. ist für mich nicht plausibel.


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War bei mir leider auch so, ich hatte noch 11 Tage (5-Tage Woche), dann nur noch 4 Tage (2-Tage Woche), also jeweils 2 wochen. Der wesentliche höhere Anspruch auf Urlaubsgeld aus der Vollzeitbeschäftigung war somit weg. Deshalb ist es immer sinnvoll (voraussgesetzt man möchte TZ in der EZ arbiten) den Urlaub vor dem Mutterschutz oder nach Mutterschutz und vor Elternzeit zu nehmen. Viele Grüße, filana_1003


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