HerrJ
Hallo, ich beantrage Elterngeld-Plus und Elternzeit ab 4.12.21 (27% Stelle), für 2 Jahre. Ich werde ab 1.1.23 noch 16 Tage Resturlaub haben die ich bis 30.9.2023 aufgebraucht haben müsste. Ich lasse den Rest-Urlaub nicht auszahlen, ich nehme den Urlaub, das sind bei der 2 Tage Woche zusätzlich 8 Wochen die ich in den Sommerrmonaten nehmen würde. Wirkt sich der Resturlaub auf das Elterngeld-Plus aus, wird es reduuziert wegen Resturlaub? Wenn ja, kann ich im September einen Monat Elterzeit und Elterngeld-Plus pausieren und dann meinen Resturlaub nehmen. Wäre das eine Lösung? Vielen Dank Herrj
Hallo, VZ-Urlaub wird in VZ abgerechnet und unterbricht die EZ und das EG. Liebe Grüße NB
HerrJ
vielen Dank. Ich verstehe nicht ganz. Mein Arbeitgeber addiert den Resturlaub 2021 zum Urlaub 2022 dazu. Wenn ich nun am 7. Januar Urlaub eintrage wird der Tag vom Resturlaub abgezogen, der Resturlaub wird zuerst aufgebraucht. Wird dann das Elterngeld Plus im Monat Januar "unterbrochen", muss ich dann den Januar komplett zurückzahlen? Vielen Dank nochmals für Ihre Zeit HerrJ
Felica
Der Urlaub verfällt nicht. Er verfällt bei EZ erst am Ende des Jahres nach der EZ. VZ-Urlaub muss auch in VZ genommen werden, man darf aber während des EG-Bezuges nicht in VZ arbeiten. Oder Urlauben. Damit würde der komplette Lebensmonat rausfallen und je nachdem sogar der komplette Anspruch auf EG. Wenn weniger als 2 Lebensmonate erfüllt werden. Also besser nach der EZ nehmen oder davor. Auszahlen darf der AG auch nicht, das darf er nur wenn der Vertrag beendet wird.
Ani123
Sie werden ab dem 04.12.21 in EZ sein und nach dem Mutterschutz EGplus beziehen. Max. können sie den bis zum 22. Lebensmonat beziehen, da der Mutterschutz als Basis-EG mit einfließt. Der 22. Lebensmonat endet am 03.10.2024. Sie werden während der EZ 27 % arbeiten verteilt auf 2 Tage. Dafür haben sie Urlaubsanspruch. Wie viele Tage Urlaub haben sienim Jahr bei einer 5-Tage-Woche? Dieser wird auf eine 2-Tage-Woche runter gerechnet. Dabei ist es egal wie viele Stunden sie am Tag arbeiten, denn sie arbeiten an 2 Tagen und somit zählen 2 Arbeitstage zur Berechnung des Urlaubs. Den berechneten Urlaub können sie in der EZ nehmen, da sie dafür auch nur das TZ-Gehalt erhalten. Der Urlaub, der bis zum Ende des Mutterschutzes entstanden ist, kann bis zum Ende des nächsten Jahres der EZ genommen werden. Das ist bei ihnen bis zum 31.12.2025. Den Urlaub aus der Zeit während der TZ in EZ zu nehmen hätte für sie negative Auswirkungen, weil die EZ als unterbrochen gilt, sie den Monat zurück zahlen müssen und nicht krankenversichert sind (außer sie sind beim Mann mit versichert). Finanziell würde es Einbußen bedeuten. Zudem würden sie ihrem AG in dem Monat VZ zur Verfügung stehen an den , wo sie keinen Urlaub haben. In der Sommerzeit 2023 sollten sie daher den Urlaub aus TZ in EZ nehmen.
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