Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine erste Frage geht um meinen Resturlaub. Vor der Geburt meines Sohnes hatte ich fast die gesamte Schwangerschaft über ein Beschäftigungsverbot. Daher habe ich noch 24 Tage Resturlaub, welche ich nach dem EU nehmen möchte. Nun meine Frage: Muss ich die gesamten 24 Tage gleich im Anschluss an den EU nehmen ? Oder kann ich sie auch aufteilen und mir welche aufheben? Meine zweite Frage geht um Teilzeit. Ist es möglich, wenn ich nach 1 1/2 Jahren EU wieder arbeite, zu sagen ich möchte bis zum 3.LJ meines Kindes verkürzt arbeiten und danach wieder voll? Kann in so einem Fall der AG sagen, NEIN dann bleibt sie immer verkürzt. Einmal verkürzt-immer verkürzt! Oder wenn ich mich entschließe noch einmal zum Schulanfang meines Kindes zu Hause bleiben zu wollen, bis wann muss ich das beantragen? Der AG ist ein großes Unternehmen in der Umstrukturierung und es sollen Stellen gekürzt werden wo es nur geht. Für mich wurde schon keine Schwangervertretung eingestellt, wie ist es wenn ich dann wieder komme? Können die mich dann gleich einfach kündigen, da es ja ohne meine Stelle die 1 1/2 Jahre (EU- Zeit) auch ging? Viele Fragen, ich hoffe es ist nicht zu verwirrend! Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus. Britt
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader ! Ich habe nach dem ich Ihnen geschrieben habe, auch im Internet nachgesucht und etwas gefunden. Habe ich das dort richtig versanden? Ich habe bisher eine Erziehungszeit von 1 ½ Jahren beantragt und genehmigt bekommen. Ich möchte nach dieser Zeit nun gern für ein ½ Jahr nur 30 Stunden arbeiten. Wenn dies mein Arbeitgeber genehmigt, muss er mich doch nach dem ½ Jahr wieder voll arbeiten lassen. Ist das richtig? Und weiterhin kann ich doch einen Antrag stellen, dass 3. Jahr des EU für den Zeitraum zwischen 3 und 8. Lebensjahr zunehmen. Alles unter der Voraussetzung, dass ich den Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf meiner jetzig beantragten Erziehungszeit (von 1 ½ Jahren) einreiche. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort FG Britt
Mitglied inaktiv
Hallo Britt, genau die gleichen Fragen interessieren mich auch. Kannst du mir mitteilen, wo genau du etwas zu diesem Thema im Internet gefunden hast? Danke Sylke
Mitglied inaktiv
Liebe Sylke, unter http://www.neues-arbeitsrecht-fuer-vorgesetzte.de/ar/schnupper/e80.asp findest Du eine Aufstellung über Wissenswertes. Es ist zwar eigentlich für die Arbeitgeber geschrieben, aber das ist ja egal. Du musst Dir nur die Seiten runterladen und ausdrucken. FG Britt
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Vielen Dank! Sylke
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