Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit

Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Anna_1982_2016

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet nun bald. Davor habe ich in Vollzeit gearbeitet, möchte nun in Teilzeit weiter arbeiten, habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich habe noch Resturlaub aus der Zeit vor dem Mutterschutz, da ich da in meinem Urlaub krank wurde. Diesen Urlaub wollte ich jetzt eigentlich im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Ich hatte mich bereits hier im Forum informiert, dass es die Optionen gibt, den Urlaub in Vollzeit zu nehmen (Vollzeitgehalt) bzw. auf Teilzeit anzupassen. Mein Chef sagt nun, dass das nicht geht. Daraufhin erklärte mir eine befreundete Person, die sich mit Arbeitsrecht auskennt, folgendes: „Der Urlaubsanspruch ist laut Bundesurlaubsgesetz an die arbeitsvertraglich pro Woche abzuleistenden Arbeitstage gebunden. Die danach an den einzelnen Arbeitstagen abzuleistenden Arbeitsstunden haben hierbei keinerlei rechtliche Bedeutung. Deshalb ist es auch unglücklich seine Arbeitsstunden bereits zu einem Zeitpunkt zu reduzieren, an welchem man seinen Urlaubsanspruch aus vor der Stundenreduzierung stammenden Zeiten noch nicht komplett aufgebraucht hat. In diesem Fall macht man dem Arbeitgeber dann nämlich ein Geschenk. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes sind hierzu leider sehr eindeutig. Natürlich könnte ein Arbeitgeber sich in solch einem Fall nach dem Günstigkeitsprinzip - dieses besagt, daß ein Arbeitgeber Arbeitnehmer arbeitsvertraglich besser stellen kann als es das entsprechende Gesetz vorsieht - großzügig zeigen, dazu verpflichtet ist dieser aber nicht.“ Was nun? Kann ich sagen, dass ich die Stunden erst nach Verbrauch des Resturlaubs reduzieren will? Noch habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Verstehe nur noch Bahnhof. Vielen Dank und beste Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist ja da, was ich immer sage. Mit dem Ag reden und schauen, ob man sich einigen kann. Ansonsten erst nach dem genommenen Urlaub reduzieren. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

ja, das sehe ich so. du bist solange noch nach der EZ in VZ beschäftigt (aber an sich ja im urlaub) wie du urlaub hast, also z.b. 20 Tage und DANACH beginnt die TZ. dann erhälst du die Urlaubstage durch Vollzeitgehalt und dann wenn die TZ beginnt das TZ gehalt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...