Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Anna_1982_2016

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet nun bald. Davor habe ich in Vollzeit gearbeitet, möchte nun in Teilzeit weiter arbeiten, habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich habe noch Resturlaub aus der Zeit vor dem Mutterschutz, da ich da in meinem Urlaub krank wurde. Diesen Urlaub wollte ich jetzt eigentlich im Anschluss an die Elternzeit nehmen. Ich hatte mich bereits hier im Forum informiert, dass es die Optionen gibt, den Urlaub in Vollzeit zu nehmen (Vollzeitgehalt) bzw. auf Teilzeit anzupassen. Mein Chef sagt nun, dass das nicht geht. Daraufhin erklärte mir eine befreundete Person, die sich mit Arbeitsrecht auskennt, folgendes: „Der Urlaubsanspruch ist laut Bundesurlaubsgesetz an die arbeitsvertraglich pro Woche abzuleistenden Arbeitstage gebunden. Die danach an den einzelnen Arbeitstagen abzuleistenden Arbeitsstunden haben hierbei keinerlei rechtliche Bedeutung. Deshalb ist es auch unglücklich seine Arbeitsstunden bereits zu einem Zeitpunkt zu reduzieren, an welchem man seinen Urlaubsanspruch aus vor der Stundenreduzierung stammenden Zeiten noch nicht komplett aufgebraucht hat. In diesem Fall macht man dem Arbeitgeber dann nämlich ein Geschenk. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes sind hierzu leider sehr eindeutig. Natürlich könnte ein Arbeitgeber sich in solch einem Fall nach dem Günstigkeitsprinzip - dieses besagt, daß ein Arbeitgeber Arbeitnehmer arbeitsvertraglich besser stellen kann als es das entsprechende Gesetz vorsieht - großzügig zeigen, dazu verpflichtet ist dieser aber nicht.“ Was nun? Kann ich sagen, dass ich die Stunden erst nach Verbrauch des Resturlaubs reduzieren will? Noch habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Verstehe nur noch Bahnhof. Vielen Dank und beste Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ja da, was ich immer sage. Mit dem Ag reden und schauen, ob man sich einigen kann. Ansonsten erst nach dem genommenen Urlaub reduzieren. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, das sehe ich so. du bist solange noch nach der EZ in VZ beschäftigt (aber an sich ja im urlaub) wie du urlaub hast, also z.b. 20 Tage und DANACH beginnt die TZ. dann erhälst du die Urlaubstage durch Vollzeitgehalt und dann wenn die TZ beginnt das TZ gehalt.


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