SybilleN
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in Vollzeit gearbeitet und ging vergangenes Jahr im August in Elternzeit (bis Juni 2021). Ich hatte da noch 41 Resturlaubstage. Ich arbeite seit November wieder - in der Elternzeit in Teilzeit, 5 Tagewoche. Nun hat mich mein Arbeitgeber aufgefordert, zusätzlich zu meinem diesjährigen Urlaubsanspruch (30 Tage) die 41 Resturlaubstage bis Ende des Jahres zu nehmen oder sie würden verfallen. Ich aber lese in Paragraph 17(2) BEEG, dass der Urlaubsanspruch auf die Zeit nach der Elternzeit verlagert wird. Davon, dass man nicht arbeiten dürfte, steht da nichts. Wenn ich jetzt Urlaub nehmen muss, bekomme ich im Urlaub jetzt weniger Gehalt (weil ich Teilzeit arbeite) als zu der Zeit, in der ich den Urlaubsanspruch erworben habe. Wenn ich nicht arbeiten würde, müsste mir der Urlaub auch erhalten bleiben. Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich den Urlaub von vor der Elternzeit jetzt nehme? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab!
Hallo, das ist nicht so einfach, wie es sich der Ag vorstellt. VZ-Urlaub muss in VZ abgegolten werden. Das würde die EZ beenden. Außerdem haben Sie den Anspruch, den Resturlaub nach § 16 BEEG nach der EZ zu nehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
er muss dich die zeit halt voll bezahlen. theoretisch kannst du sie bis ende des folgejahres der rückkehr aus der EZ nehmen. alos ende nächsten jahres. wenn du sie jetzt nimmst erhälst bzw. musst du vollgehalt erhalten
Felica
Nein, du bekommst nicht weniger. VZ-Urlaub muss auch VZ vergütet werden. Allerdings bist du auch nicht gezwungen diesen in der EZ zu nehmen, auch dann nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest. Den der Urlaub verfällt erst im Folgejahr nach Ende der EZ. Da dein AG das scheinbar nicht weiß, ist aber schon Ärger vorprogrammiert. Und bei der riesen Menge an Resturlaub sowieso. Entsprechend würde ich da wirklich mal den Abbau und Angriff nehmen. Den der AG ist seiner Fürsorgepflicht mit seiner Bitte nachgekommen. Sollten zudem die 41 Tage Resturlaub aus dem Jahr vor deinem Mutterschutz bestehen, könnten diese durchaus verfallen. Außer du kannst nachweisen warum dir unmöglich war, der Resturlaub aus dem vorherigen Jahr bis zum Mutterschutz zu nehmen. Sprich wenn du im August 2019 in den Mutterschutz gegangen bist und bei dem Resturlaub auch Urlaub aus dem Jahr 2018 dabei war, dann kann dieser durchaus verfallen. Nur der aus 2019 nicht. Sofern du kein BV oder ähnliches hattest was es dir unmöglich machte den Urlaub aus 2018 zu nehmen.
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