Frage:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Sehr geehrte Frau Bader.
Nachdem ich bereits länger recherchiert, aber leider keine Antworten gefunden habe, hoffe ich, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ich bin in der 12. SSW, voraussichtlicher ET ist der 02.05.18. Meine Mutterschutzfrist beginnt demnach am 21.03.18. Ich plane, 10 Monate Elternzeit zu nehmen. Mein Mann möchte die übrigen 4 Monate nehmen.
Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bei uns darf man Urlaub aus dem Vorjahr bis zum Ende des darauffolgenden Jahres antreten (z.B. Urlaub aus 2016 bis Ende 2017). Wenn ich in den Mutterschutz gehe, habe ich noch folgende Urlaubstage: 20 aus 2017, 15 aus 2018 (gerechnet bis Ende Mutterschutz).
Dass ich den Urlaub aus 2018 nach der Elternzeit nehmen kann, soweit konnte ich mich schon informieren. Aber wie verhält es sich mit dem Urlaub aus 2017? Ich möchte unbedingt umgehen, dass ich diese 20 Tage noch vor dem Mutterschutz nehmen muss. Unser Tarifvertrag regelt einen solchen Fall nicht.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Kann ich den Urlaub aus 2017 nach der Elternzeit, also im Sommer 2019 antreten?
2. Falls nein, kann ich den Urlaub direkt nach der Mutterschutzfrist (vor der Elternzeit antreten? Ich habe gelesen, dass das wohl elterngeldunschädlich möglich ist, da mein Mann mehr als die 2 Partnermonate nimmt.
3. Oder muss ich zwingend diese 20 Tage vor dem Mutterschutz antreten?
Auf einer einzigen Internetseite habe ich einen ähnlichen Fall gefunden: Die Mutterschutzfrist Ihrer Mitarbeiterin beginnt am Sonntag, dem 29.3.2013. Anschließend geht sie in Elternzeit. Aus 2012 hat sie noch einen Resturlaub von 10 Tagen. Davon stünden ihr aber auch ohne Mutterschutz nur noch 5 Tage zu. Die anderen 5 wären am 31.3.2013 verfallen. Daher müssen Sie den um die Elternzeit gekürzten Urlaub für 2013 sowie 5 Urlaubstage aus 2012 auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen.
Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
von
nele0803
am 13.10.2017, 11:24
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Hallo,
1. Nein, der hat ja nichts mit dem Kind zu tun
2. Ja, trotzdem werden Ihnen die MG-Monate angerechnet
3. Wenn sie aus 2017 sind u der Ag nicht schriftlich einen Übertragung zustimmt, ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2017
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Du hast aber einen Denkfehler - den viele begehen.
Wenn du erst Urlaub nimmst nach dem Mutterschutz, dann passt das nicht mit dem EG. Den EG kann man immer nur für KOMPLETTE Lebensmonate nehmen. Mit 20 Tagen Urlaub haut das nicht hin.
Und so wie ich dich verstanden habe willst du die ersten 10 Monate EG nutzen (2 davon werden während des Mutterschutzes verbraucht) und erst anschließend dein mann seine 4 Monate. Damit hättet ihr die 14 Monat in den ersten 14 Lebensmonaten auch voll ausgeschöpft - was passt. Nimmst du dagegen erst Urlaub, dann kürzt du deine EG-Monate entsprechend, heißt also nicht mehr 10 sondern evtl nur noch 9. weil über den 14ten Lebensmonat hinaus geht mit normalen EG nicht.
Also besser Urlaub nach der EZ. Zumal mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. es ist nämlich fraglich ob ihr dann eine Kinderbetreuung habt. Die meisten KiGa´s, Kitas und Krippen nehmen nämlich nur zu Aug/Sep neuer Kinder auf, dann wenn die älteren in die Schule wechseln. Wenn du aber planst dann schon lange weider VZ zu arbeiten habt ihr ein problem. Zumal dein Mann mit 4 Monaten das auch nicht abdeckt. Eingewöhnung noch nicht mal mitgerechnet.
Ich würde mir ganz genau überlegen nur 1 Jahr EZ zu melden. Weil du mindestens 2 Jahre melden musst um auch ohne Zustimmung des AG zu verlängern. Bei nur einem Jahr kann er der Verlängerung widersprechen. Da man aber problemlos innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten darf, bei seinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders, sollte man das auch berücksichtigen. Nur mal so als Tipp. Sobald du kein EG mehr bekommst - und da ist es egal ob dein Mann seinen Anspruch noch nicht erfüllt hat, kann auch ohne Verdienstgrenze dazu verdient werden - nur eben nicht mehr wie 30 Std die Woche.
EZ-Anspruch habt ihr eh beide jeder einen eigenen. Heißt ihr könnt da beide selbst für euch bestimmen wer wann wie lange daheim bleibt, nur das EG müsst ihr euch teilen.
Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 14:48
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Du kannst deinen Urlaub aus 2017 direkt an deine Elternzeit dranhängen. Bei mir verhält es sich genauso. Bin auch im öffentlichen Dienst und habe bei meiner Personalstelle nachgefragt ob ich meinen Resturlaub aus 2016 nach dem Ende meiner Elternzeit in 2018 nehmen kann. Also hänge ich an meine einjährige Elternzeit 46 Tage Resturlaub aus 2016 und 2017 dran. Kannst dich ja auch nochmal bei deiner Personalabteilung absichern.
LG
von
Robbery
am 13.10.2017, 21:05
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Resturlaub kann im Jahr der Rückkehr aus der Elternzeit und im gesamten Folgejahr genommen werden. §17 Abs 2. BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 23:13
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Bzgl.
"Bei uns darf man Urlaub aus dem Vorjahr bis zum Ende des darauffolgenden Jahres antreten."
Ihr könnt doch nicht gegen geltendes Recht verstoßen, nur weil es so praktischer ist oder bist Du lediglich falsch informiert..?
Der Urlaub ist grundsätzlich im lfd. Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung darf auch bis 31.03. erfolgen. Kann der Resturlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder dienstlichen Gründen nicht angetreten werden, gilt als letzte Möglichkeit der 31.05.
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1479
Jetzt beginnt Dein Mutterschutz vor dem 31.03. Wäre ich Chef, würde ich darauf achten, dass Du den Urlaub aus 2017 auch 2017 antrittst. Dafür ist er da. Vielleicht hast Du Glück und Dein Chef achtet nicht darauf, dann folgt vielleicht im 1. Quartal 2018 noch ne AU und der Rest aus 2017 wird tatsächlich "gesichert". Wenn Du 2019 aus der EZ zurückkehrst, darfst Du den Urlaub (siehe Beitrag oben) 2019 und im gesamten Jahr 2020 nehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 23:41
Antwort auf:
Resturlaub aus dem Jahr VOR dem Mutterschutz
Danke für eure Antworten.
Nein, wir verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Mein Arbeitgeber gewährt eben Resturlaub bis zum Ende des Folgejahres.
Okay, offensichtlich scheint das Thema, den Resturlaub erst im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen, vom Arbeitgeber abhängig zu sein.
Aber wenn wir 10+4 Monate Elterzeit nehmen wollen - und zwar nicht komplett nacheinander, sondern 2 Monate parallel (unser Baby soll mit 1 Jahr in die Krippe gehen), dann könnte ich doch nach dem Mutterschutz Urlaub elterngeldunschädlich nehmen, wenn mein Mann genau in der Zeit auch Elternzeit nimmt. Oder sehe ich das falsch?
von
nele0803
am 16.10.2017, 11:19