Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resteelternzeit vom 1. Kind

Frage: Resteelternzeit vom 1. Kind

JuliaEmilNoah

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Einen schönen guten Morgen, Folgendes: November 2016 wurde unser erster Sohn geboren. Im Mai 2019 unser zweiter. Unser erster Sohn war demnach 2,5 Jahre alt als der zweite geboren wurde. Ich habe zu diesem Zeitpunkt die Elternzeit beendet und bin in die neue Elternzeit vom zweiten Kind gegangen. Diese endet im Mai 2022. Theoretisch ist von der ersten Elternzeit ein halbes Jahr übrig welches ich auch gerne noch hinten dran hängen würde. Ich habe gelesen dass dies möglich wäre. Stimmt das? Und was muss ich beim Arbeitgeber tun, um dieses halbe Jahr noch zu bekommen? Dann die zweite Frage: wir möchten noch ein drittes Kind. Gehen wir davon aus die derzeitige Elternzeit endet wie erwähnt im kommenden Mai. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt aber schon mit dem dritten Kind schwanger wäre müsste ich doch im Angestelltenverhältnis bleiben können oder? Mein Arbeitgeber handhabt es mit Schwangeren so, dass die Frauen sofort freigestellt werden. Mein Plan wäre also bis dahin schwanger zu sein und wenn ich richtig denke müsste ich dann in ein Vollzeitarbeitsverhältnis in Freistellung übergehen, oder? Würde auch bedeuten ich bekäme bis zur Geburt wieder mein volles Gehalt. Ich hoffe Sie verstehen meinen Gedankengang, denn wir müssen ja etwas planen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort und wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Grds können Sie die EZ vom Kind 1 dranhängen, der AG hat keine Mitspracherecht. 2. Wenn die EZ ausläuft und Sie schwanger sind, können Sie ein BV nahtlos bekommen. Sie können aber nicht die EZ wegen dem BV beenden. Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet? oder erst nach dem nachgeburtlichen mutterschutz? darauf kommt es an, wieviel reste du noch hast. du erhälst in einem bv das, was du ohne bekommst, also wenn du ARBEITEN würdest. du kannst KEINE vollzeit anmelden in dem wissen bv zu bekommen, könntest aber keine vz arbeiten. also musst du für nach der elternzeit mit dem AG einen konsens finden, wie du arbeitest. eben so, wie kinder betreut sind. wenn dann ein bv kommt, was nie selbstverständlich ist, sondern immer neu geprüft werden muss, dann erhälst du daas vereinbarte geld. gerade durch homeofficemöglihckeiten kann der AG gut ausweichtätigkeiten für dich bereitstellen.


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