Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Restanspruch auf Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Restanspruch auf Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein ERziehungsurlaub ist gerade zu Ende gegangen und mir drängt sich nun folgende Frage auf (habe mir bisher darüber keinerlei Gedanken gemacht): Ich habe für meine im Februar 2002 geborene Tochter 2 Jahre+ 2Mon. Erziehungsurlaub beantragt und auch tatsächlich in Anspruch genommmen. Im April 2004 - 2 Tage vor Ablauf meines ERziehungsurlaubs - wurden unsere Zwillinge geboren. Danach folgten Mutterschutz und Erziehungsurlaub bis zum 3. Geburtstag der Zwillinge. Habe ich nun noch einen Restanspruch auf EU für meine Erstgeborene? Vielen Dank für Ihre Antwort H. Salmen


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich ja, aber nur wenn der AG zustimmt oder zugestimmt hat. Alles zw. 3 und 8. LJ ist Kulanz des AG. Viele Grüße Désirée


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