c.arme.n
Hallo, wie werden Rennen und Hüpfen von einem 5 1/2 und einem 3 jährigen Kind in der Mietswohnung rechtlich gesehen? Als zumutbar, so wie Kinderlärm, oder nicht? Die Kinder rennen viel und hüpfen öfters, zu Hause sind sie allerdings nur ab 4 Uhr, und ca. 19.30 geht's Richtung Bett. Vielen Dank!
Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Kinderlärm ist der "normale" Lärm den Kinder machen. Da rutscht mal ein Auto über den Boden, da wird mal gesprungen und mal gelaufen. Mal gebrüllt und da fällt mal was runter. Da wird mal gestritten. Natürlich haben die keinen Stoppschalter, aber gerade in Mehrfamilienhäusern muss man Rücksicht nehmen. Was heißt also rennen viel und hüpfen viel ? Erlaubt ihr das oder wirkt ihr ein? Wie ist der Boden beschaffen? Es ist da rechtlich schon ein Unterschied ob es kindliche Lebensgeräusche sind, oder die da 3,5 Stunden wilde Sau spielen.
c.arme.n
Hüpfen viel heißt, dass sie vor 1-2 mal am Tag vor Freude hüpfen, dann aber nur für 10 Sekunden oder so. Also nicht häufig am Tag, aber halt jeden Tag. Nur: soll ich dann das verbieten? Bisher habe ich es nicht gemacht. Rennen heißt, wir haben einen Flur und die 2 machen manchmal von sich aus "Wettrennen", wer schneller ein Spielzeug aus dem Kinderzimmer holt, das dauert dann, wenn beide hin-und herrennen, schon paar Minuten (ich habe nicht auf die Uhr geguckt). Das kann auch mehrmals am Tag passieren. Normalerweise malen sie auch, spielen ein Knetspiel etc, also, sie sind bestimmt keine Stunden wild am Rennen und Hüpfen. Der Boden ist teilweise Parkett, teilweise Teppich.
c.arme.n
Nur meine Nachbarin behauptet, das wäre schlimm....
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