Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsansprüche des Arbeitnehmers in und nach Elternzeit

Frage: Rechtsansprüche des Arbeitnehmers in und nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, im Oktober/November diesen Jahres möchte ich noch während der Elternzeit (diese endet Mai 2004) wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Dann aber Teilzeit (20Std./Woche). Nun hätte ich an Sie mehrere Fragen, die meine Rechtsansprüche betreffen. 1. wenn ich in oder nach der Elternzeit meinen Anspruch auf Teilzeitarbeit wahrnehme, habe ich dann künftig auch ein Recht nach Belieben irgendwann wieder Vollzeit tätig zu werden oder habe ich dann den Anspruch auf einen Vollzeitplatz nach der Elternzeit "verspielt". 2. ich bin seit 12 Jahren bei diesem Unternehmen beschäftigt und war die letzten Jahre Geschäftsführungsassistentin (Unternehmensgröße 250 Mitarbeiter). Wenn ich teilzeitarbeite steht mir natürlich mein alter Posten logischerweise nicht mehr zur Verfügung. Gibt es aber trotzdem eine Zumutbarkeitsgrenze? 3. mein Vertrag umfasst einen Firmenwagen (3er BMW). Steht mir dieser auch bei Teilzeit zu oder kann ich hier einen anteiligen Ausgleich in Form eines höheren Gehaltes einfordern. 4. zu meinem Gehalt gehörte eine Prämie in Höhe von 2 Bruttogehältern, die aber nicht in meinem Vertrag fixiert ist. Wie sieht es hier aus, wenn es dieses zusätzliche Prämienzahlungssystem, das an bestimmte persönliche Ziele geknüpft ist, weiterhin in unserem Unternehmen existiert. 5. Durch die Größe des Unternehmens besteht immer Bedarf an Teilzeitkräften. Kann ich meine Arbeitszeiten selbst bestimmen (halbtags, oder 2,5 Tage am Stück). 6. Es existiert ein Betriebskindergarten mit 20 Plätzen, in dem ich praktischerweise meine Tochter gerne unterbringen möchte. Gibt es im allgemeinen bei Betriebskindergärten eine Regelung welche Kinder bevorzugt werden. Ich verweise hier nochmal auf die bereits 12jährige Unternehmenszugehörigkeit. Liebe Frau Bader, herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Leider ist es ein bißchen umfangreicher geworden..... Viele Grüße, Kapua


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine so umfassende Beratung kann ich hier nicht vornehmen. Sie können sich entgeltlich an meine e-mail wenden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...