Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Oktober/November diesen Jahres möchte ich noch während der Elternzeit (diese endet Mai 2004) wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Dann aber Teilzeit (20Std./Woche). Nun hätte ich an Sie mehrere Fragen, die meine Rechtsansprüche betreffen. 1. wenn ich in oder nach der Elternzeit meinen Anspruch auf Teilzeitarbeit wahrnehme, habe ich dann künftig auch ein Recht nach Belieben irgendwann wieder Vollzeit tätig zu werden oder habe ich dann den Anspruch auf einen Vollzeitplatz nach der Elternzeit "verspielt". 2. ich bin seit 12 Jahren bei diesem Unternehmen beschäftigt und war die letzten Jahre Geschäftsführungsassistentin (Unternehmensgröße 250 Mitarbeiter). Wenn ich teilzeitarbeite steht mir natürlich mein alter Posten logischerweise nicht mehr zur Verfügung. Gibt es aber trotzdem eine Zumutbarkeitsgrenze? 3. mein Vertrag umfasst einen Firmenwagen (3er BMW). Steht mir dieser auch bei Teilzeit zu oder kann ich hier einen anteiligen Ausgleich in Form eines höheren Gehaltes einfordern. 4. zu meinem Gehalt gehörte eine Prämie in Höhe von 2 Bruttogehältern, die aber nicht in meinem Vertrag fixiert ist. Wie sieht es hier aus, wenn es dieses zusätzliche Prämienzahlungssystem, das an bestimmte persönliche Ziele geknüpft ist, weiterhin in unserem Unternehmen existiert. 5. Durch die Größe des Unternehmens besteht immer Bedarf an Teilzeitkräften. Kann ich meine Arbeitszeiten selbst bestimmen (halbtags, oder 2,5 Tage am Stück). 6. Es existiert ein Betriebskindergarten mit 20 Plätzen, in dem ich praktischerweise meine Tochter gerne unterbringen möchte. Gibt es im allgemeinen bei Betriebskindergärten eine Regelung welche Kinder bevorzugt werden. Ich verweise hier nochmal auf die bereits 12jährige Unternehmenszugehörigkeit. Liebe Frau Bader, herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Leider ist es ein bißchen umfangreicher geworden..... Viele Grüße, Kapua
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine so umfassende Beratung kann ich hier nicht vornehmen. Sie können sich entgeltlich an meine e-mail wenden. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater