Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Oktober/November diesen Jahres möchte ich noch während der Elternzeit (diese endet Mai 2004) wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Dann aber Teilzeit (20Std./Woche). Nun hätte ich an Sie mehrere Fragen, die meine Rechtsansprüche betreffen. 1. wenn ich in oder nach der Elternzeit meinen Anspruch auf Teilzeitarbeit wahrnehme, habe ich dann künftig auch ein Recht nach Belieben irgendwann wieder Vollzeit tätig zu werden oder habe ich dann den Anspruch auf einen Vollzeitplatz nach der Elternzeit "verspielt". 2. ich bin seit 12 Jahren bei diesem Unternehmen beschäftigt und war die letzten Jahre Geschäftsführungsassistentin (Unternehmensgröße 250 Mitarbeiter). Wenn ich teilzeitarbeite steht mir natürlich mein alter Posten logischerweise nicht mehr zur Verfügung. Gibt es aber trotzdem eine Zumutbarkeitsgrenze? 3. mein Vertrag umfasst einen Firmenwagen (3er BMW). Steht mir dieser auch bei Teilzeit zu oder kann ich hier einen anteiligen Ausgleich in Form eines höheren Gehaltes einfordern. 4. zu meinem Gehalt gehörte eine Prämie in Höhe von 2 Bruttogehältern, die aber nicht in meinem Vertrag fixiert ist. Wie sieht es hier aus, wenn es dieses zusätzliche Prämienzahlungssystem, das an bestimmte persönliche Ziele geknüpft ist, weiterhin in unserem Unternehmen existiert. 5. Durch die Größe des Unternehmens besteht immer Bedarf an Teilzeitkräften. Kann ich meine Arbeitszeiten selbst bestimmen (halbtags, oder 2,5 Tage am Stück). 6. Es existiert ein Betriebskindergarten mit 20 Plätzen, in dem ich praktischerweise meine Tochter gerne unterbringen möchte. Gibt es im allgemeinen bei Betriebskindergärten eine Regelung welche Kinder bevorzugt werden. Ich verweise hier nochmal auf die bereits 12jährige Unternehmenszugehörigkeit. Liebe Frau Bader, herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Leider ist es ein bißchen umfangreicher geworden..... Viele Grüße, Kapua
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine so umfassende Beratung kann ich hier nicht vornehmen. Sie können sich entgeltlich an meine e-mail wenden. Gruß, NB
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