Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch KiGa-Platz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsanspruch KiGa-Platz

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Hallo Frau Bader, mit den örtlichen Kindergärten werde ich noch wahnsinnig und benötige daher nochmal ihre Hilfe. Meine Frage daher: Hat ein Kind ab dem 3. Geburtstag generell einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz oder nur, wenn beide Eltern arbeiten. Wenn ein Elternteil Vollzeit arbeit und ein Elternteil gar nicht, hat man dann nur einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz? Uns wird ein Ganztagsplatz versagt, mit der Begründung, das nur ein Elternteil arbeitet und der andere Elternteil daheim ist. Dass meine Tochter aber krankheitsbedingt viele Termine hat (jeden Tag mindestens einen bis zwei, teilweise mit weiten Fahrten verbunden) und dadurch mein Mann nicht arbeiten kann, interessiert nicht. Vielen Dank Arlett F.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt nur einen Anspruch auf eine Platz bis Mittag. Es ist allgemein üblich, dass Kinder, bei denen nur ein Elternteil arbeitet, keinen Ganztagesplatz bekommt, da es diese meist nur begrenzt gibt. Liebe Grüsse, NB


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Falls es von Bedeutung ist, wir wohnen in SH.


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Rechtsanspruch besteht nur auf einen Halbtagsplatz. Auf einen Ganztagsplatz hat man nur einen Rechtsanspruch, wenn man für beide Elternteile eine Arbeitsbescheinigung vorlegen kann. Da interessiert es nicht, wieso weshalb und warum dein Mann nicht arbeiten kann. Ausserdem wenn ihr viele Termine mit eurer Tochter habt, wieso denn dann einen Ganztagsplatz? Da ist es doch logistisch besser eh nur nen Halbtagsplatz zu beanspruchen.


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Es geht um den KiGa-Platz für meinen Sohn (3). Meine Tochter (1) hat die vielen Termine. Mein Mann kann diese nicht mit beiden wahrnehmen, das ist das Problem. Mein Mann hat eine Arbeit, nur ruht diese, bis meine Tochter soweit ist, dass sie auch in den KiGa kann. Er hat deshalb seine Elternzeit auf 2 Jahre ausgedehnt. Ab Mai soll meine Tochter, wenn möglich, dann auch in den KiGa gehen. Ich hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, sorry. LG Arlett


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Ich denke das wird nicht wirklich etwas ändern. Liegt vielleicht auch daran, das nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen. Wenn dem so ist, bekommen zuerst die Eltern einen Ganztagsplatz, wo beide arbeiten gehen. Sind dann noch Kapazitäten frei, sollte es möglich sein einen Ganztagsplatz zu bekommen. Ist ähnlich wie mit den Krippenplätzen, die bekommen auch nur die, wo beide berufstätig sind.


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Und Anspruch hast du auch nicht auf einen Platz im Kiga deiner Wahl, sondern der Gemeinde, könnte auch am anderen ende der Stadt sein. Und in der Regel bekommen hier auch die den Ganztagesplatz, wo beide Elternteile arbeiten. Versucht doch evtl, die Termine auf Vormittags zu legen, wenn möglich. Da wird leider keiner im Kiga bei der Platzvergabe Rücksicht drauf nehmen.


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