Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erwarte in Kürze via Kaiserschnitt mein 3. Kind. Die beiden anderen Kinder sind auch noch klein. Da es mir in der SS schon sehr schlecht ging, glaube ich, dass ich nach der Entbindung für eine absehbare Zeit Hilfe benötige. Ich denke darüber nach, bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Ich hätte auch jemanden - NICHT aus der Verwandtschaft - , der bereit ist, mir zu Helfen (Putzen, Kinderbetreuung, etc.). Was muss ich dann beachten? Muss die Dame von mir angemeldet werden? Oder ist das hierbei nicht nötig? Vielen Dank für Ihre Antwort. Paula
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Da die Kosten von der KK getragen werden denke ich nicht, dass Sie die Kraft anmelden müssen - evtl. macht das die KK. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dein Gynäkologe muss die Haushaltshilfe verordnen.
Mitglied inaktiv
Eine Haushaltshilfe wird nicht "verordnet", sondern der FA bescheinigt deren Notwendigkeit. Ob die Kasse das dann genehmigt hängt von den persönlichen Umständen der Antragstellerin ab - und oft genug auch vom Sachbearbeiter der KK. Bei Wöchnerinnen geht man zuerst einmal davon aus, daß sich die Familie resp. der Mann um die Frau kümmert.
Mitglied inaktiv
Danke, aber das ist mir schon klar.... Ich denke, die Umstände sind bei uns so, dass der Gyn. bzw. die Hebamme eine Haushaltshilfe befürworten (möchte da nicht näher drauf eingehen). Meine Frage ist eigentlich nur: Kann jede "private" Person als Haushaltshilfe einspringen, oder muss das über Lohnsteuerkarte, etc. laufen. Muss ich diese Person dann sozusagen "einstellen" mit Lohnsteuerkarte - wie z. B. auch eine Putzfrau, die man zu Hause beschäftigt. Liebe Grüße, Paula
Ähnliche Fragen
Hallo Fr Bader, ich habe heute die Genehmigung der Krankenkasse für insgesamt 4 Operationen erhalten. ( plastische Chirugie mit Klinikaufenthalt) Meine Tochter ist aktuell 3,5 Jahre und besucht eine Kita. Mein Lebenspartner ( Vater des Kindes) arbeitet in Schichten, er kann sie also entweder hinbringen oder aber abholen. Wir haben weder eine Oma ...
Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde in der Schwangerschaft Bettruhe verordnet, daher kann ich meine Tochter nicht mehr in die Schule bringen und abholen sowie den Haushalt machen. Ich möchte gern bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen bzw. dass die Krankenkasse den Verdienstausfall meines Mannes bezahlt (er macht eine Ausbildung). ...
Hallo Frau Bader, Zunächst vielen Dank für Ihre Einschätzung. Folgender Sachverhalt: Ich bekomme eine Haushaltshilfe nach der Geburt meiner Zwillinge per Kaiserschnitt. Die Tätigkeit darf mein Partner übernehmen und erhält dafür Lohnausgleich. Das Problem ist der Arbeitgeber, dieser möchte ihm keinen unbezahlten Urlaub gewähren. Nun war die Id ...
Hallo, eine Freundin hilft mir schon seid Monaten beim Haushalt und Versorgung meiner ersten Tochter die jetzt 1 Jahr ist. Ich bin jetzt in der 28Ssw. Vor ca. 3 Wochen hat meine Frauenärztin mir Haushaltshilfe verordnet, 8h 7 Tage die Woche, ich glaube das maximale. Sie hat die Diagnosen seid Januar eingetragen, eben auch Risikoschwangerschaft da i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21 SSW und vor knapp 4 Wochen habe ich einen hohe Blasensprung. Erstmal war ich 12 Tage im KH stationär, danach dürfte ich entlassen werden, unter Verordnungen strenge Bettruhe. Ich darf nur zur Toilette aufstehen. Ich lebe mit meinem Ehemann und 2,5 jährigen Tochter in einem Haushalt. Mein Mann arbeitet ...
Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt is ...
Hallo Frau Bader, Da meine Symphysenschmerzen extrem schlimm geworden sind, habe ich von meiner Ärztin eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Ich habe sie auch von der Krankenkasse genehmigt bekommen, mit der expliziten Anmerkung, dass die Dame nur die Betreuung meiner Tochter in der Zeit übernehmen darf, während mein Mann noch arbeiten muss ...
Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.
Hallo Frau Bader, unsere 3. Tochter kommt Mitte Februar 2025 zur Welt. Da die beiden vorherigen Kaiserschnitte waren ist klar, dass die 3. Geburt auch ein Kaiserschnitt wird. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass ich anfangs nicht sehr belastbar sein werde aufgrund der Schmerzen usw. Nun habe ich gelesen, dass man evtl. eine Haushaltshilfe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe dieses Jahr eine größere OP vor mir. Aktuell bin ich bis August in Elternzeit (seit Januar 24).Nach der OP muss ich mich sehr schonen und bin auf Hilfe angewiesen. Kann ich mich trotz Elternzeit krank schreiben lassen um eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten? Ich betreue die Kinder tagsüber zum größten ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse