Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliche Frage zu Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtliche Frage zu Erziehungsgeld

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Hallo! Ich habe eine Frage zum Widerspruch bei Erziehungsgeld. Folgender allgemeiner Fall liegt vor: Ein Arbeitnehmer bekommt jedes Jahr im Dezember eine Einmalzahlung (Überstunden werden ausgezahlt). Leider lief dies letztes JaAhr etwas schief, so dass er im Januar UND im Dezember 2006 Überstunden ausgezahlt bekam. Dementsprechend höher war natürlich auch sein Einkommen. Jetzt wird beim Antrag für das 2. Lebensjahr feststellen, dass statt des vollen Erziehungsgeldes "nur" noch die Hälfte gezahlt wird und nächstes Jahr "nur" noch 78 € statt 250 € monatlich Landeserziehungsgeld. Und das nur wegen 2.833 €, die eigentlich noch zum Jahr 2005 gehörten. Es liegt auch eine Bestätigung vom Arbeitgeber vor, in der steht, dass das Geld zu spät überwiesen wurde und zum Jahr 2005 gehört. Kann man in diesem Fall irgendwas machen? Man ist nun mal auf das Geld angewiesen und möchte nicht einsehen, dass man wegen einem Fehler des Arbeitgebers finanzielle Nachteile hat. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Danke und Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie hier ein Gericht entscheiden würde, ist fraglich. Entscheiden ist, wann das Geld tatsächlich zugeflossen ist. Warten Sie den Bescheid ab. Dann müssen Sie überlegen, ob Sie klagen wollen. Dazu kann ich nur raten, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Liebe Grüsse, NB


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