Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte in der Elternzeit im Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte in der Elternzeit im Minijob

Allegra10

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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG eines Minijobs mit 10/h Woche persönlich rechtzeitig meinen Antrag auf 3jährige EZ mit dem Wunsch nach dem Mutterschutz weiterhin meinen Beruf ausüben zu können gestellt. (September 2012) Dieser unterschrieb lediglich mit dem Vermerk : Erhalten und das Datum. Seit der Geburt meines Kindes arbeite ich wieder und nun würde kein Handlungsbedarf mehr bestehen und möchte mich kündigen. Ich bin nicht die einzige Minijobberin in dieser Abteilung. Die Firma ist ca 500 MA groß und ich arbeite dort seit Januar 2011. einen Schwerbehindertenausweis habe ich auch, davon weiß er aber nichts. Darf er einfach einer MA während der EZ keine Arbeit geben? Eine Kündigung wurde nicht ausgehändigt und auch nicht unterschrieben. War der Antrag unwirksam? Viele Grüße Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es ist kein Antrag, sondern eine einseitieg Erklärung. Dies ist auch wirksam 2. Nein, er kann Ihnen nicht kündigen, schon wegen der EZ 3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ich würde schriftlich antworten, dass du davon ausgehst, dass ein Missverständis vorliegt, da du ja einen Arbeitsvertrag und eine Elternzeit-Anmeldung hast. Eine Kündigung kann daher gemäß BEEG nicht stattfinden. Wenn du den Antrag auf Elternzeit noch mit der Unterschrift hast und da keine Formulierungsfehler oder so drin sind, hast du doch gute Karten! Gruß Sabine


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