Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

recht auf teilzeit

Frage: recht auf teilzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, mein mutterschutz endet am 29.09.2003 und möchte wie so viele frauen nicht wieder vollzeit arbeiten. per suchfunktion habe ich mir hier bereits die voraussetzungen für teilzeit angeschaut, habe aber trotzdem probleme, meinen anspruch durchzusetzen. mein arbeitgeber behauptet, dieses recht auf teilzeit sei am 1.01.2001 in kraft getreten und damit wirksam. da meine tochter 2000 geboren ist hätte ich kein recht darauf. andere gründe sind, mein arbeitgeber will mich gar nicht wieder beschäftigen. mein chef hält solche gesetzte (erziehungsurlaub usw) für geschäftsschädigend und unzumutbar. daher hat er, nachdem er erfahren hat das ich schwanger bin nicht mehr mit mir gesprochen oder mich verabschiedet. noch ein grund ist das ich nicht mehr aktuell informiert bin. ich bin in der it-branche tätig und vor 3 jahren habe ich in einer technischen umgebung gearbeitet, die es heute gar nicht mehr gibt. trotzdem habe ich mich entschlossen, mich nicht so einfach vertreiben zu lassen und würde sogar ab semtember wieder vollzeit arbeiten, wenn ich das nicht anders durchsetzen kann. ein weiterer grund für vollzeit ist, das der arbeitsplatz meines mannes auch unsicher geworden ist und man sich heute sowieso nicht auf einen ernährer verlassen sollte. ach ja und dann habe ich noch bemerkt das ich ab 1.04.2004, 10 jahre lang in der firma arbeite und damit anspruch auch betriebsrente habe. wer kann darauf heute noch verzichten? leider ist der betriebsrat nicht zu gebrauchen und eine versetztung in eine andere abteilung ist auch nicht möglich. ( die firma hat geradeso 16 mitarbeiter) meine fragen: wie setzte ich mich durch, wo finde ich formelle unterlagen die meinen anspruch klar machen bzw die ich vorzeigen kann? macht das alles irgendwie einen sinn auf meine recht zu pochen und dann werde ich vielleicht nur schickaniert? oder sollte ich eher auf eine abfindung eingehen, falls das angeboten wird? bitte geben sie mir einen rat. danke und gruss sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo meine Elternzeit endet im Sommer(nach zwei Kindern nacheinander) und ich würde gerne wieder arbeiten gehen,allerdings nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit.Gerne zwei volle Tage. Habe ich da ein Recht darauf oder entscheidet das ganz allein mein Arbeitgeber ob er mir Teilzeit genehmigt und wie ich da arbeiten soll (Arbeitszeiten bzw.Arbeit ...

Guten Abend.. . Gerne auch an alle.ich habe eine Tochter im Alter von 18 Monaten.ab August haben wir endlich einen kitaplatz.seit November gehe ich wieder voll Arbeiten u. Mein Mann übernimmt bis dahin die Elternzeit.ich arbeite in einen gastronomischen Betrieb mit schichtdiensten.nun zu meiner Frage.die Betreuung meiner kleinen,währe von 8-16uhr. ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Verkäuferin bei Peek und Cloppenburg, mit da 50 Angestellten im Haus. Mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit würde genehmigt, aber der Chef des Hauses sagt ich muss bei 80 Stunden im Monat mit 3-4 Spät Diensten rechnen. Darf er dass? Habe ich ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in einem Rahmen passen ...

Liebe Frau Bader, da ich bereits ein Kind habe, habe ich nach der ersten Elternzeit meinen Hauptvertrag bereits auf 30 Std reduziert. Da ich jetzt wieder schwanger bin, möchte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach ca 1 Jahr mit ca 20-25 Std Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Ist dies in meiner Konstellation möglich oder müsste der Hauptvertrag ...

Hallo Frau Bader, ich habe letztes Frühjahr eine Tochter bekommen und habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun möchte ich gerne zukünftig statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeiten. Habe ich, und wenn unter welchen Bedingungen, darauf ein Anrecht? Habe schon gelesen, dass es wohl auch um die Anzahl der Angestellten geht. Zählt ...

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Januar 2019 Zwillinge. Ich würde gern zwei Jahre elternzeit beanrtagen allerdings im zweiten Jahr mit wenigen Stunden wieder arbeiten. Der Umfang ist aber noch abhängig von der Betreuung. Deshalb kann ich mich jetzt noch nicht festlegen. Welche Variante ist sicherer: Erst für ein Jahr beantragen und auf di ...

Liebe Frau Bader, ich bin angestellte Geschäftsführerin und würde gern nach 4 vollen Elternzeitmonaten wieder Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Dies wird wohl abgelehnt werden, da es "nur normalen Mitarbeitern" zusteht. Ist das so korrekt - wie sind meine Aussichten, wenn ich Einspruch einlege? Herzlichen Dank Mino

Guten Tag, Folgendes Problem habe ich Zurzeit: Gelernte Gross und Aussenhandelskauffrau und als Disponentin Angestellt aktuell befinde ich mich in Elternzeit (3 Jahr) Ende April 05.2021 und erneut Schwanger ET (29.08.2021) Nun habe ich beim Arbeitgeber (Kleiner Betrieb ca 20 Mitarbeiter) Mitte Januar um eine Teilzeitbeschäftigung angefragt (no ...

Guten Tag Frau Bader, ich möchte gerne nach Ende der Elternzeit meine Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten. Ich habe gelesen, dass man nur Anspruch darauf hat wenn man mind. 6 Monate ununterbrochen im Betrieb (über 15 Mitarbeiter) angestellt war. Zählen zu diesen 6 Monaten Anstellung auch die Monate der Elternzeit? Ich bin nämlich erst 3 ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...