Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Kindergartenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Kindergartenplatz

Amondine

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Hallo Frau Bader, wir haben unsere Zwillinge seit etwas über einem Jahr in einer U-3 Gruppe, die Verträge habe wir nur unter der mündlichen Zusage geschlossen, dass unsere Kinder gemeinsam betreut werden, was realisiert wurde. Solche Entscheidungen, so sagte man uns, würden nur im Einverständnis der Eltern getroffen. Uns wurde die Vertragsfortführung nach der U3 Zeit auch zugesagt, bei einem Entwicklungsgespräch haben wir erklärt, dass wir unsere Kinder nur zusammen in den weiterführenden Gruppen haben möchten, laut Arzt steht diesem Wunsch nichts entgegen. Ohne mit uns zu sprechen und uns rechtzeitig vor der regionalen Vergabe der KiGa Plätze die Möglichkeit eines Einrichtungswechsels zu ermöglichen, wird uns nun gesagt, entweder wir stimmen zu, dass unsere Kinder in zwei Gruppen kommen oder wir kriegen die Plätze nicht. Wir sind beide berufstätig und fragen uns, ob wir nach der vorab geschlossenen mündlichen Zusage jetzt keinen Anspruch auf die gemeinsame Betreuung in der Einrichtung haben. Darf über unseren Kopf hinweg entschieden werden, dass die Kinder getrennt werden, auch wenn der Arzt keine Indikation dafür sieht? Haben mündliche Zusagen und auch die Tatsache, dass beide nun schon so lange gemeinsam in einer Gruppe betreut werden einen Rechtswert? Wir fühlen uns sehr unter Druck gesetzt und nahezu erpresst unsere Kinder zu trennen, was ihrer emotionalen Entwicklung derzeit nach unserer Einschätzung eher schaden würde. Vielen Dank für Ihre Einschätzung und mit vielen Grüßen Amondine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist ja, ob Sie einen schrifl. Vertrag (Beweis) haben, in dem drinsteht, dass beide Kinder zusammenbleiben können. Wenn nicht, werden Sie leider keinen Anspruch haben Liebe Grüsse, NB


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