Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich hatte Ihenn vorher geschrieben aber es fehlte einige Information. ich arbeite seit 10 Jahren mit einem unbefristeten Vertrag in meiner Firma. Als mein Kind in Maerz 2009 geboren ist, habe ich der Firma schriftlich mitgeteilt, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehmen werde und habe es direkt nach dem Geburt genommen. Seit April 2010 arbeite ich wieder bei der Firma und ich moechte jetzt wissen, ob ich noch Elternzeit nehmen koennte: Ich moechte allerdings fuer 8 Monaten Elternzeit nehmen aber waehrend dieser Zeit noch 50% arbeiten. Kann ich das machen ? Vielen Dank Mit freundlichen Gruessen sabinej
Habe ich unten schon beantwortet :-)
Mitglied inaktiv
Ja und nein. Also theoretisch kann man 1 Jahr der Elternzeit zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr nehmen. "Aufsparen des 3. Jahres für den Zeitraum zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr (§ 15 Abs. 2 S. 2 BEEG) - nur mit Zustimmung des Arbeitgebers - Verweigerungsgründe:„billiges Ermessen" gem. § 315 BGB - Arbeitgeber muss sachliche Abwägung aller Argumente abgewogen haben und richtige Ermessensentscheidungen getroffen haben" --> Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/probleme-in-der-elternzeit_006191.html Das mit der Arbeit wäre im Grunde kein Problem, denn man kann in der Elternzeit bis zu 30h/Woche arbeiten. Aber auch hier muss der AG zustimmen, kann jedoch nur ablehnen wenn wichtige Gründe dagegen sprechen. LG Sabine
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