Julienmami
Hallo Frau Bader , Vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage bezüglich Mutterschaftsgeld und Krankengeld. Sie schrieben mir das es besser ist ALG1 zu beantragen wenn ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben möchte. Nun ist es so daß mein aktueller Krankenschein bis 4.10. läuft,der Mutterschutz beginnt am 16.10. wenn ich nun Anfang Oktober den Krankenschein auslaufen lass und ALG1 beantrage ist dies dann nicht zu kurzfristig für das Mutterschaftsgeld? Gibt es eine Frist wie lang man ALG1 bezogen haben muss um Mutterschaftsgeld zu bekommen? In welcher Höhe würde ich Mutterschaftsgeld bekommen? Nur in der Höhe des ALG1 was ich für die 2 Wochen bekommen habe oder in Höhe des ALG1 was mir für 4 Wochen zu stehen würde? Ich danke ihnen nochmals für ihre Antwort. LG julienmami
Hallo, ich sehe keine Alternative. Am wenigsten in Hinblick auf die Krankenversicherung. Mutterschaftsgeld erhalten Sie in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB
cube
Unabhängig von den Fragen bzgl. der Höhe der Gelder - hast du dich schon bei der Arbeitsagentur gemeldet? Denn die werden idR nicht von heute auf morgen irgendetwas bearbeiten und/oder zahlen. Wie zB ALG statt Krankengeld.
Felica
Du hast nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du auch Anspruch auf ALG1 hast. Entsprechend solltest du dich 3 Monate vor Ende des AV bei AA arbeitslos melden. Du bekommst dann bis zum Beginn des Mutterschutz ALG1 ubd danach Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Julienmami
Als ich meine Kündigung damals erhalten habe,habe ich schon Krankengeld bezogen! Selbstverständlich habe ich mich mit Erhalt der Kündigung an das AA gewendet. Dort wurde mir gesagt das ich mich erst wieder melden Brauch, wenn ich kein Krankengeld mehr erhalte,da Krankengeld über den ALG1 steht. D. h. So lang ich Krankengeld beziehe,steht mir kein ALG1 zu, erst wenn das Krankengeld weg fällt kann ich ALG1 beantragen. Aber darum geht es hier auch gar nicht! Ich hab mich nun bei meiner Krankenkasse erkundigt und es ist wohl mittlerweile so daß man nicht mehr in einem AV stehen muss und auch keine AG mehr benötigt um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Sobald man Krankengeld bezieht oder auch ALG1 steht einem Mutterschaftsgeld zu und damit hab ich meine Antwort auf meine Frage erhalten. Für alle die es nicht glauben wollen hier die Frage und Antwort an und von meiner Krankenkasse: Hallo, Ich beziehe seit letztes Jahr Krankengeld. Nun hab ich durch Corona letztes Jahr am 31.8.20 meine Arbeit verloren. Am 16.10.21 beginnt bei mir mein Mutterschutz. Mein aktueller Krankenschein läuft noch bis 4.10.21. Meine Frage ist nun steht mir Mutterschaftsgeld zu wenn ich Krankengeld beziehe aber keine Arbeit habe? Dies ist sehr wichtig für mich zu wissen da ich im schlimmsten Falle sonst ab November ohne Geld da stehe. Einzige Möglichkeit wäre dann nämlich Anfang Oktober ins ALG 1 zu wechseln aber auch da weiß ich nicht ob mir Mutterschaftsgeld zu steht wenn ich nur 10 Tage vor Beginn des Mutterschutzes ALG1 beantrage? Ich danke ihnen für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen ......... AW: Mutterschaftsgeld bei Krankengeld ohne AG Von: Ihr Expertenteam der AOK am 01.09.2021, 15:01 Uhr Hallo ............, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Sie können ganz beruhigt sein: Bei beiden Konstellationen haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Sie müssen dafür nicht (mehr) in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Wenn Sie noch bis zum Beginn der Schutzfrist Krankengeld beziehen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Sollten Sie ab 05.10.21 bis zum Schutzfristbeginn Arbeitslosengeld 1 bekommen, wird Ihnen das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Wir hoffen, dass wir hiermit Ihre Sorgen zerstreuen konnten und wünschen Ihnen eine entspannte restliche Schwangerschaft. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der AOK Trotzdem danke für eure antworten bzw fragen. LG julienmami
Felica
Die sagen doch das gleiche wie wir auch. Dein Krankengeld endet mit der AU wenn du diese nicht verlängerst. Für das Amt bist du aktuell aber nicht arbeitsfähig, das wäre erst ab dem 5.10 der Fall, wenn keine weitere AU erfolgt. Unwahrscheinlich das die dich noch im Vorgang haben. Für die bist du ein Fall der KK. Heisst ab dann musst du dich erneut beim AA arbeitslos gemeldet haben. Da das dauert, solltest du das zeitnah machen. Ausser du kannst es dir leisten halt ohne Geld dazustehen. Wirst du zwar wahrscheinlich sowieso erst einmal weil AA wie auch viele andere Ämter Fristen haben bis wann Auszahlungen angewiesen werden müssen. Wer erst danach kommt, bekommt meist erst einen Monat später das Geld. Mir hat ein Mitarbeiter mal gesagt, die Anweisung zur Auszahlung muss spätestens am 21ten des Monats vorliegen. Im blödesten Fall bekommst du halt bis zum 5ten Krankengeld, hast dann eine Lücke und bekommst erst wieder Ende Oktober Mutterschaftsgeld. Und irgendwann dann die Nachzahlung vom ALG1. Falls das Arbeitsamt nicht sagt, ups, Sie hätten sich bei uns spätestens am 6ten melden müssen. Den die KK kann immer nur für sich sprechen.
Felica
Davon ab, du wirst vom Arzt den Schein für das Mutterschaftsgeld erst eine Woche vor Beginn der schutzfrist bekommen. So jedenfalls kenne ich es nur früher dürfen die Ärzte das wohl nicht mehr herausgeben. Gibst du es zeitnah ab, kann es trotzdem dauern bis die das Mutterschaftsgeld auszahlen. Manche Kassen sind schnell. Meine aktuellen Erfahrubgen unter Coronabedingungen ist aber so, daß alles etwa doppelt so lange dauert. Stell dich also darauf ein das du das Mutterschaftsgeld frühstens Ende Oktober bekommst, für die 6 Wochen vor Geburt. Nach Geburt reichst du die Geburtsurkunde ein und dann gibt es die zweite Zahlung.
Ani123
Ich stelle mir die Frage, ob sie ohne Schwangerschaft ab dem 5.10. arbeitsfähig wären. Wenn nein, dann ist AU die richtige Variante und letztlich gibt es dann Mutterschaftsgeld in Höhe des KG. Wenn ja, haben sie Anspruch auf ALG1 und entsprechend Mutterschaftsgeld in der Höhe. Es scheint mir so als hätten sie schon woanders einen Beitrag geschrieben. Daher weiß ich nicht, ob ihr KG evtl. ausläuft. Dann bleibt ihnen nur ALG 1 zu beantragen. Aber auch da gilt, wenn sie nicht arbeitsfähig sind weiterhin AU schreiben lassen, weil wegen Krankheit nicht vermittelbar. Auch wenn es nur 11 Tage sind und die Agentur für Arbeit sie nicht zu einer Maßnahme schicken wird, können die prüfen ob noch Anspruch auf KG besteht und warum sie kurz vor Beginn des Mutterschutzes gesund sind. Nach dem Mutterschutz bekommen sie 300€ EG. Haben Sie sich schon Gedanken darum gemacht, wie sie sich dann finanzieren wollen? Vermutlich möchten sie EZ nehmen und stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Einen Anspruch auf ALG1 gibt es dann nicht. Was ist mit dem KV?
cube
Erkundige dich JETZT beim Amt, wie du dort gelistet bist oder eben nicht. Was du wann ggf. komplett neu ausfüllen musst oder nachreichen musst/wieder aktivieren. Denn das wird alles nicht automatisch ohne dein Zutun passieren! Insebsondere würde ichgenau nachfragen, da du um ALG zu beziehen vermittelbar sein musst - so kurz vor dem MuSchu bist du das ja nicht. Frag nach, ob eine Meldung dann überhaupt so funktioniert wie du meinst. Auch Zahlungen geschehen nicht pünktlich zum gewünschten Termin, sondern nach entsprechender Bearbeitungszeit. Ohne AG bist du übrigens nicht in Elternzeit - du bist Hausfrau mit Elterngeld-Bezug. Dies wird (bei Auszahlung auf 1 Jahr) 300 Euro monatlich betragen. Ab Ende der EG-Zahlung bist auch nicht mehr KK-Versichert. Also entweder bist dann rechtzeitig als Arbeitssuchend gemeldet (Kinderbetreuung vorausgesetzt!) und beziehst ALG, hast im Idealfall bereits einen neuen Job oder bist verheiratet und kannst dich bei gewünschter längerer Zeit zu Hause über deinen Mann versichern. Mit 300 Euro im Monat + Kindergeld kommst du ja nicht weit - Partner vorhanden, der euch finanzieren kann? Wenn du nicht mit dem Vater zusammen lebst, kümmere dich um sowas wie Betreuungsunterhalt, Unterhalt für´s Kind etc - denn in 1. Linie ist der KV für dich/euch verantwortlich. Vielleicht ist das alles eh kein Problem und/oder du hast das alles bedacht - dann sorry, ich möchte dir nicht Unwissenheit unterstellen. Es ist nur schon einfach sehr oft hier passiert, dass Mütter meinten, das alles automatisch läuft und man sich um sie als Mutter doch entsprechend kümmern müsste etc. Dann ist plötzlich das Kind da, aber man hat gar kein Geld und sich eben vorher nicht schlau gemacht und gekümmert. Und dann wird´s einfach ungemütlich - mit Baby und am besten ohne Partner plötzlich da zu stehen und nicht zu wissen, wie man den Lebensunterhalt finanzieren soll. Die Antwort der AOK besagt doch nur, dass du Geld bekommst und in welcher Höhe - aber eben nicht, was du dafür alles evt. noch tun musst.
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