louisa20112011
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie vor einpaar Tagen gefragt ob ich weiterhin krankenversichert bzw die Elternzeit die ich für 3 Jahre beantragt habe, wenn ich bei meinem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt bin. Sie antworteten ja. Jetzt war ich heute beim Gespräch um alles zu besprechen und dann meinte die Praxismanagerin das ich mich, wenn ich be Ihnen geringfügig anfangen würde zu arbeiten, bei meinem Mann familienversichern soll, weil msn Personal bei einer solchen Beschäftigung nicht versichert, keine Steuern, Sozialvers. Ect. ( hat mir die Eigenschaften einer geringfügigen Beschäftigung erklärt. Die ich ja kenne). War dann etwas perplex und hab Sie darauf hin, dass ich doch weiterhin in Elternzeit bin u deswegen auch versichert bin. Das sieht sie aber wohl anders?! Habe ich Ihre Amtwort falsch verstanden oder hat diese Praxismanagerin keine Ahnung?
Hallo, leider sind die Aussagen der Praxismanagerin nicht richtig. Sie sind während der gesamten Elternzeit beitragsfrei krankenversichert. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo das stimmt so nicht. Ich hab auch bei meinem ag in ez auf 400 euro basis gearbeitet. War zu der zeit z.b. nicht verheiratet und ganz normal bei meiner kk versichert, also beitragsfrei in der ez. Du musst dich nicht bei deinem mann versichern! Das wäre so wenn du keine ez mehr haben wurdest. Aber so nicht!
luvi
Hallo, Deine Praxismanagerin hat keine Ahnung. Du bist während der Elternzeit beitragsfrei versichert, auch wenn Du einen Minijob ausübst. Luvi
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