Maja0018
Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema Lohnsteuer und Progressionsvorbehalt. Wie Verhält sich der Progressionvorbehalt wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt habe? Wird das Elterngeld als komplettes schon im ersten Jahr unter dem Progressionsvorbehalt mit eingerechnet oder wird es so darin berücksichtigt wie ausgezahlt? Danke vorab. Mfg
Hallo, es gilt das Zuflussprinzip Liebe Grüße NB
Behnke
Steuern werden nachden ein und Auszahlungen eines Jahres berechnet. Also so wie gezahlt wird.
Maja0018
Habe durch Zufall die gleiche Frage mit anderen Antwort gefunden. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-sich-das-mit-dem-Progressionsvorbehalt-bei-2-Jahren-Elternzeit_104704.htm Welche ist jetzt richtig?
Behnke
Zuflussprinzip nach Paragraph 11EstG
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