Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Maja0018

Beitrag melden

Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema Lohnsteuer und Progressionsvorbehalt. Wie Verhält sich der Progressionvorbehalt wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt habe? Wird das Elterngeld als komplettes schon im ersten Jahr unter dem Progressionsvorbehalt mit eingerechnet oder wird es so darin berücksichtigt wie ausgezahlt? Danke vorab. Mfg


Behnke

Beitrag melden

Steuern werden nachden ein und Auszahlungen eines Jahres berechnet. Also so wie gezahlt wird.


Maja0018

Beitrag melden

Habe durch Zufall die gleiche Frage mit anderen Antwort gefunden. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-sich-das-mit-dem-Progressionsvorbehalt-bei-2-Jahren-Elternzeit_104704.htm Welche ist jetzt richtig?


Behnke

Beitrag melden

Zuflussprinzip nach Paragraph 11EstG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, erst einmal danke für Ihre Zeit und Mühe und dieses Forum. Ich habe ein Frage bezüglich der nahenden Einkommenssteuererklärung für 2009. Ein Freundin machte mich darauf aufmerksam, dass man in vielen Fällen nach Erhalt von Elterngeld Steuern nachzahlen muss. Meine Situation ist folgende: Unverheiratet, 1 Sohn geboren Sommer le ...

Hallo, ich bin bis 24.06.2012 noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Nun haben wir beschlossen zu heiraten :) aber wir sind uns nicht sicher wann. Es hört sich vielleicht doof an aber wir wollen nicht in den Progressionsvorbehalt rutschen, der beim Elterngeld entsteht. Er hat auch noch nie eine ...

Hallo Frau Bader, das Elterngeld fällt ja unter den Progressionsvorbehalt. Wie ist das, wenn ich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme. Wird dann das volle Elterngeld nach 12 Monaten in die Einkommensteuererklärung gerechnet oder so, wie auch ausbezahlt wurde? Ich hoffe, die Frage war verständlich ?!?! Liebe Grüße

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe Ende Oktober entbunden und ursprünglich geplant, für ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Da ich vom Progressionsvorbehalt beim Elterngeldbezug gelesen habe, habe ich mich kurzfristig entschieden, bis Ende Januar 2019 Elternzeit bei meinem Arbeitgeber zu beantragen, um einer Steuernachzahlung zu entgehen, da ich ja ...

Hallo, liebe Frau Bader, mein Freund und ich haben zwei gemeinsame Kinder (*01.2016 und *02.2019). Nun haben wir uns entschieden doch zu heiraten. Hier ein kurzer Abriss: Ich: in Elternzeit mit Elterngeldbezug bis 08.02.2020 in Elternzeit ohne Eltergeldbezug bis 08.08.2020. Bei unserem ersten Kind war die Konstellation bis auf ein pa ...

Hallo Frau Bader, gilt für die Einkommen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen auch bei Nicht-Selbständigen das Zuflussprinzip? Ich habe dazu nur etwas bei Selbständigen gefunden. Konkret habe ich Ende 2019 für sechs Monate Elterngeld beantragt. Bewilligt und überwiesen wurde es mir jedoch erst im März 2020, wobei ich auch für einige Mo ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit Oktober im beschlftigubgsverbot, da ich meinen Beruf aufgrund der ssf nicht ausüben darf. Erhalte seither normale Lohnfortzahlung. Nun ist es ja so, dass auf das Geld, welches ich später im Mutterschutz erhalten werde, steuerlich am Jahresende der progressionsvorbehalt gilt. Wie ist das mit dem Gehalt, ...