Mitglied inaktiv
guten morgen erst mal, mein Arbeitgeber hat die Probezeit, die am 29.2.08 abgelaufen wäre, jetzt um 3 Monate verlägert. Am 28.1.08 hat er durch ärztliches Attest von der Schwangerschaft erfahren. Darf er einfach so die Probezeit verlängern? Er erwartet am 25.2. erneut ein Attest das die Schwangerschaft bestätigt. Vielen Dank für die Antwort im voraus. LG kameso
Hallo, der AG kann nicht einseitig den Vertrag ändern u die Probezeit verlängern. Im übrigen gilt auch in der Probezeit Kü-Schutz. Problematisch ist es, wenn der Vertrag auf die Probezeit befristet ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wie genau ist denn die Probezeit im Arbeitsvertrag definiert? Wie ist der genaue Wortlaut? LG
Mitglied inaktiv
Die Probezeit beträgt 3 Monate, wäre am 29.2 also beendet gewesen. Jetzt hat er ohne Angaben von Gründen die Probezeit um 3 weitere Monate verlängert bis zum 31.5.
Mitglied inaktiv
Dann darf er das. Die gesetzliche längste Probezeit beträgt 6 Monate. Wenn du erst 3 Monate hattest, darf er die Probezeit um 3 Monate verlängern, dann ist aber Schluss. Er kann auch ein Attest über die Schwangerschaft verlangen. Wenn er die am 25.2. haben will und du so und so bis 29.2. in Probezeit bist, kann er dir dann sowieso noch kündigen. Es sei denn, du bringst das Attest spätestens 14 Tage später nach, dann muss er sie zurücknehmen. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Er kann auch in der Probezeit nicht kündigen, wenn eine Schwangerschaft besteht. Manchmal ist der AV aber auch so formuliert, dass nach Ende der Probezeit der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Verlängerung muß danach neu fixiert werden.
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