Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

private Krankenversicherung

Frage: private Krankenversicherung

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Hallo und Guten Abend, als Beamtin bin ich privat krankenversichert. Mein Verlobter ist normal in der gesetzlichen (AOK). Habe jetzt von meiner KV erfahren, daß die Beiträge gehaltsunabhängig und damit auch während meiner geplanten Elternzeit weiterzuzahlen sind. Da wir dann jedoch zu dritt nur knapp 1.500 € pro Monat zur Verfügung haben werden (+ Erziehungs- und Kindergeld): 1. gibt es nicht doch irgendwo die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesem Beitrag zu beantragen? 2. wo beantrage ich die 210,- € "Mutterschutzgeld" (ich weiß nicht, ob das so richtig ist - habe ich irgendwo von gelesen...), die mir zustehen?? und 3. bekomme ich während der 14 Wochen Mutterschutz mein volles Gehalt weiter? Vielen Dank für die Mühe, ich steige durch die ganzen Informationsheftchen und diese unfreundlichen Damen an der Telefonauskunft der KV nicht durch... Silvia


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe das ähnliche Problem, denn auch ich bin als Kommunalbeamtin privat krankenversichert. Ich habe jetzt von der Möglichkeit gehört, eine Anwartschaftversicherung abzuschließen. Das würde bedeuten, dass man einen geringen Beitrag mtl. an seine Krankenversicherung zahlt, wärhrend der Zeit über den Ehemann mitversichert ist und eben durch diese Anwartschaftsversicherung die Gewähr hat, später wieder zu den gleichen Bedingungen versichert zu werden. Aber ich blicke da auch noch nicht richtig durch. Falls du etwas in Erfahrung bringst, melde dich doch bitte. Vielen Dank!


Mitglied inaktiv

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Hallo, als Beamtin hast du auch während der Elternzeit einen Beihilfeanspruch. Dieser ist vorrangig zu behandeln, dass heißt, dass Du nicht (und zwar auf gar keinen Fall) in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden kannst und deine gewohnten Versicherungsbeiträge in der vollen Höhe weiter zahlen musst. Das Land NRW zahlt aber einen Zuschuss von etwa 30 Euro, solange Du im Erziehungsurlaub/ Elternzeit bist. ( ist natürlich ein Witz, wenn man bedenkt, was die Versicherung kostet). Der Zuschuss wird auch gezahlt, wenn du unterhälftig beschäftigt bist. Ab dem zweiten Kind hast du dann einen erhöhten Beihilfeanspruch ( 70 % statt 50%). Im übrigen hat auch Dein Kind einen Beihilfeanspruch. (80%) Hier hast Du aber ein Wahlrecht, ob Du es beim Vater oder bei Dir versicherst. Erst wenn Du die Beurlaubung nach der Elternzeit hast, (§85a LBG ist das glaube ich), dann kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden, da gibt es ein recht neues Urteil zu. Solltest Du noch Fragen haben, dann kannst Du Dich gerne mal bei mir melden. Das mit der Anwartschaftsversicherung gibt es daher auch nicht mehr, da du ja keine "Pause" in der privaten Krankenkasse machst. Gruß Silke (beim Land NRW beamtet)


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