Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Posting vom 6.02. - 13:49

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Posting vom 6.02. - 13:49

Mitglied inaktiv

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nein, habe damals bei meinem alten AG nicht gekündigt! wollte nur nebenbei was verdienen und hab mir deshalb die neue Arbeit gesucht! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Vertrag an, den Sie dort geschlossen haben. Grds. besteht auch bei geringfügiger / TZ - Tätigkeit Anspruch auf Wiedereinstellung. Liebe Grüsse, NB


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